BAföG
Informationen zum Sachstand:
Die Bearbeitung Ihrer Anträge und Posteingänge erfolgen in zeitlicher Reihenfolge des Einganges.
Es kommt nicht darauf an, ob bereits Anträge, Unterlagen oder Anfragen per Postweg, online über BAföG-Digital oder E-Mail eingereicht wurden. Wir bitten um Verständnis.
Sachstand zum 01.10.2024:
Erst- und/oder Wiederholungsanträge: 09.08.2024.
Posteingänge: Mitte September 2024.
Diese Angabe spiegelt nicht den kompletten Stand der Post-/Antragsbearbeitung wieder und ist sachgebietsunabhängig anzusehen.
Eine Aktualisierung wird im Zwei-Wochen-Stand durchgeführt. Wir bitten daher um Beachtung.
Änderungen im BAföG ab Wintersemester 2024/2025
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier
Neue Antragstellung zum Wintersemester 2024/2025!
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im August 2024 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Einen Info-Brief (PDF) dazu finden Sie hier!
Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen. Bitte nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG. Die normale Studienbescheinigung genügt nicht!