Gem. § 73 (1) HochSchG soll für mehrere Hochschulen einer Region ein Regionales Kuratorium gebildet werden, das deren Verbindung mit gesellschaftlichen Kräften dient, die Interessen der beteiligten Hochschulen in der Öffentlichkeit unterstützt und die Aufgabenerfüllung der beteiligten Hochschulen fördert. Die Kuratorien der Hochschule Koblenz und der Uni Koblenz haben sich aus diesem Grund ab dem 1. Januar 2023 zu einem Regionalen Kuratorium zusammengeschlossen.
Das Regionale Kuratorium besteht aus vom Landtag gewählten und aus dem fachlich zuständigen Ministerium sowie von den beteiligten Hochschulen vorgeschlagenen Mitgliedern. Die gewählten und vorgeschlagenen Mitglieder werden von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten für die Dauer der Amtszeit von fünf Jahren berufen.