Eine Gasthörerschaft ermöglicht es, einzelne Lehrveranstaltungen unserer Hochschule zu besuchen, ohne regulär immatrikuliert zu sein. Gasthörer:innen erhalten so Einblicke in Studieninhalte und können an ausgewählten Kursen teilnehmen, ohne einen Studienabschluss anzustreben oder Prüfungsleistungen zu erbringen. Sofern in einem Studiengang freie Plätze vorhanden sind, können Personen als Gasthörer zugelassen werden, die sich in einzelnen Lehrveranstaltungen weiterbilden wollen.
- Der Antrag ist innerhalb der Einschreibefrist zu stellen
- Wintersemester: 30.09.
- Sommersemester: 31.03.
- Die Zulassung als Gasthörer bedarf der Zustimmung des Dekans des jeweiligen Fachbereiches, in Abstimmung mit dem für die jeweilige Lehrveranstaltung zuständigen Lehrbeauftragten.
- Die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester.
- Leistungsnachweise können nicht erworben werden.
- Zugelassene Gasthörer erhalten einen Gasthörerschein, der zum Besuch der darin angegebenen Lehrveranstaltungen berechtigt.
- Die Zulassung als Gasthörer ist gebührenpflichtig, je nach Semesterwochenstundenzahl zwischen Euro 140,- und Euro 300,-.
Bitte senden Sie Ihren Antrag via E-Mail an die Studierendenverwaltung.