Aufgaben
Zu seinen Aufgaben, die in § 74 Hochschulgesetz (HochSchG) näher beschrieben sind, zählen u.a. die Zustimmung zur Grundordnung, zur Errichtung und Änderung wissenschaftlicher Einrichtungen, zu allgemeinen Grundsätzen der Mittelzuweisung und zum Gesamtentwicklungsplan der Hochschule. Darüber hinaus hat das Gremium das Recht, Vorschläge zur Wahl des Präsidiums sowie zur Einrichtung neuer Studiengänge zu unterbreiten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.