Hochschulrat

Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zu seinen Aufgaben, die in § 74 Hochschulgesetz (HochSchG) näher beschrieben sind, zählen u.a. die Zustimmung zur Grundordnung, zur Errichtung und Änderung wissenschaftlicher Einrichtungen, zu allgemeinen Grundsätzen der Mittelzuweisung und zum Gesamtentwicklungsplan der Hochschule. Darüber hinaus hat das Gremium das Recht, Vorschläge zur Wahl des Präsidiums sowie zur Einrichtung neuer Studiengänge zu unterbreiten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Hier finden Sie die Änderungsordnung der Geschäftsordnung des HSR mit der Ergänzung zu virtuellen und teilvirtuellen Präsenzveranstaltungen

Externe Mitglieder

  • Stefanie Krones, Direktorin Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e.V.
  • Laura Müller, Vorstandsmitglied Debeka Hauptverwaltung
  • Prof. Dr. Eva Waller, Präsidentin Hochschule Rhein-Main
  • Dr. Nele van Wieringen, Leiterin Keramikmuseum Höhr-Grenzhausen
  • Thomas Wolff, Vorsitzender des Beirats Firma Wolfcraft GmbH, Kempenich

Interne Mitglieder:

  • Prof. Dr. Martina Brück, FB Mathematik und Technik
  • Milad Maiwand, studentischer Vertreter
  • Prof. Dr. Thomas Mühlencoert, FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
  • Prof. Dr. Armin Schneider, FB Sozialwissenschaften
  • N.N.

Mitglieder mit beratender Stimme:

  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
  • Präsidium

Nach § 75 Abs. 3 Hochschulgesetz beträgt die Amtszeit des Hochschulrats fünf Jahre, die der studierenden Mitglieder zwei Jahre.

Die Amtszeit des derzeitigen Hochschulrates beläuft sich vom 01.03.2024 bis 28.02.2029.