Leistungsnachweis

Formblatt 05 - Leistungsnachweis nach § 48 BAföG

Ab dem 5. Fachsemester ist eine weitere Förderung nur nach Vorlage der Leistungsbescheinigung (= Formblatt 05) möglich. Damit weisen Sie nach, dass Sie die bis Ende des 4. Fachsemesters entsprechenden Studienfortschritte nach den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen erreicht haben. Diese Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 5. Fachsemesters* vorgelegt werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich schon zu Beginn des 4. Fachsemesters den erforderlichen Leistungsstand nach Ende des 3. Fachsemester bescheinigen zu lassen, nur sofern dieser positiv ist. Die Leistungsbescheinigung muss innerhalb der ersten vier Monate des 4. Fachsemesters* beim Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt werden.

 * FRIST: (Fach-)Hochschulen: WiSe 31.12. / SoSe 30.06.

RheinMoselCampus

Leistungspunkte nach 3 Fachsemester, 4 Fachsemester und 5 Fachsemester

Architektur

60/80/100

Bauingenieurwesen

60/80/100

Bauwirtschaftsingenieurwesen

60/80/100

Bildung und Erziehung

60/90/120

Bildungs- und Sozialmanagement

60/90/120

Digital Engineering and Management

60/85/100

Elektro- und Informationstechnik

60/85/100

Entwicklung und Konstuktion

60/85/100

Gewässerkunde und Wasserwirtschaft

60/80/100

Keramik-Wirtschaftsingenieurwesen

60/85/100

Maschinenbau

60/85/100

Mechatronik

60/85/100

Soziale Arbeit

60/90/120

Wirtschaftsingenieurwesen

60/85/100

Wirtschaftswissenschaften - alle Studiengänge

80/110/140

RheinAhrCampus

Leistungspunkte nach 3 Fachsemester, 4 Fachsemester und 5 Fachsemester

Mathematik, Informatik, Technik - alle Studiengänge

60/80/100

Wirtschafts- und Sozialwissenschaften - alle Studiengänge

60/90/120

WesterWaldCampus

Leistungspunkte nach 3 Fachsemester, 4 Fachsemester und 5 Fachsemester

Freie Kunst Keramik/Glas

75/105/135

Werkstofftechnik Glas und Keramik

60/80/100