Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

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Studienberatung im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

E-Mail: studienberatung-wiwi(at)hs-koblenz.de

FAQ

International Affairs - come in and go out
Office (room) number: J025

 

 

Öffnungszeiten des Fachbereichssekretariat

Montag - Donnerstag

09:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr

Freitag

keine Sprechstunde

 

 

Klausureinsicht SS 2026

Die Klausureinsicht findet im Sommersemester 2026 digital statt. 

Die Klausuren werden im DMS-System für Sie freigeschaltet und können im Zeitraum vom 20.04.2026 bis einschließlich 27.04.2026 eingesehen werden.

Die Einsichtnahme ist ortsunabhängig möglich. Für einen externen Zugriff benötigen Sie einen aktiven VPN-Zugang zur Hochschule. Falls Sie den VPN-Zugang noch nicht eingerichtet haben, finden Sie Informationen zur Einrichtung sowie entsprechende Anleitungen des Rechenzentrums unter folgenden Link:

https://www.hs-koblenz.de/hochschule/organisation/zentrale-einrichtungen/hochschulzentrum-fuer-informations-und-medientechnik/inhalte-studierenden-login

Alternativ können Sie die Einsicht auch im Gebäude der Hochschule über das Hochschul-WLAN vornehmen. In diesem Fall ist kein zusätzlicher VPN-Zugang erforderlich.

Der Zugangslink zum DMS-System lautet: https://dms.hs-koblenz.de/

Weitere Informationen erhalten Sie zeitnah vor der Einsicht via E-Mail.

Klausureinsicht SS 2026

Liebe Studierende,

wir hoffen, die digitale Zurverfügungstellung der Prüfungsunterlage erfüllt ihre Erwartungen.

Das EuGH-Urteil (C-434/16) gibt Ihnen das Recht, eine Kopie Ihrer Daten (Klausur und Anmerkungen) zu erhalten. Dies dient jedoch ausschließlich der persönlichen Kontrolle.

Bitte bedenken Sie, dass die Weitergabe ihrer korrigierten Klausuren an Dritte (wie Portale, Repetitoren oder andere Studierende) sowohl Datenschutz-, Urheber- als auch Prüfungsrecht berührt.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Verbreitung (z.B. Hochladen auf Online-Plattformen) ohne Zustimmung der Hochschule Koblenz ist unzulässig. Auch die Gutachten und Randbemerkungen der Prüfer unterliegen dem Urheberrechtsschutz (als Sprachwerke).

Die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Täuschung (z.B. an kommerzielle Klausurbörsen) kann als Beihilfe zum Täuschungsversuch gewertet werden.

Verstöße können von Bußgeldern bis hin zur Exmatrikulation führen.