Allgemeine Informationen
Der Austausch von Studierenden, Dozenten und sonstigen Mitarbeitern erfolgt auf Basis einer vorab zwischen den beteiligten Einrichtungen zu schließenden Kooperationsvereinbarung (die Partnerhochschulen müssen über eine Erasmus Charter for Higher Education (ECHE) verfügen).
Die europabezogenen strategischen Leitlinien der Internationalisierungsarbeit hat die Hochschule Koblenz in ihrer ERASMUS-Grundsatzerklärung dokumentiert und im Rahmen der ERASMUS-Strategie der HS Koblenz für 2021-2023 fortgeschrieben.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Programm der Europäischen Kommission.
Der Ablaufplan für das Erasmus Programm enthält wichtige Informationen inklusive einer Checkliste auf einen Blick.
Ab dem Wintersemester 2023/2024 gelten folgende Förderraten für alle ERASMUS+ Outgoingstudierenden:
Gruppe 1
(hohe Lebenshaltungskosten): Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
außerdem: Partnerländer aus Region 14 (Färöer-Inseln, Schweiz, Großbritannien): 600 Euro/Monat
Gruppe 2
(mittlere Lebenshaltungskosten): Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien
außerdem: Partnerländer aus Region 13 (Andorra, Monaco, San Marino, Vatikan Staat): 540 Euro/Monat
Gruppe 3
(niedrige Lebenshaltungskosten): Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei 490 Euro/Monat
Top-Ups:
für Praktika-Aufenthalte: 150 Euro/Monat
Für Teilnehmer:innen mit geringeren Chancen: 250 Euro/Monat
für nachhaltiges Reisen: 50 Euro einmalig
Bei Fragen zu den Fördersätzen oder der Sonderförderung sprechen Sie uns gerne an! Antragsformulare und weitere Informationen zu den Top-ups finden Sie auch im Downloadbereich SMS unter "Mobil mit Erasmus" - Studierende.
Weitergehende Information und Beratung zu den ERASMUS-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie ebenfalls direkt bei der Nationalen Agentur:
Deutschen Akademischen Austauschdienst
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-578
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: eu-programme(at)daad.de
Homepage: http://www.eu.daad.de/
„Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.“
Um am Erasmus+Programm teilnehmen zu können, müssen Studierende, Dozenten oder sonstige Mitarbeiter der antragstellenden Einrichtung „Bürger eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein oder als Flüchtling/ staatenlose Person anerkannt sein und ein dauerhaftes Wohnrecht in Deutschland besitzen“.
An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende – auch von Drittstaaten –, die ein (vollständiges) Studium in Deutschland absolvieren, das zu einem anerkannten Abschluss führt, können am Erasmus+Programm teilnehmen.
Dies gilt für:
- alle Nationalitäten
- alle Altersgruppen
- alle Studienzyklen (Bachelor, Master, PhD, Diplom, Magister, Staatsexamen)
- Bafög-Empfänger und Studierende ohne Bafög
Austauschstudierende können kein Erasmus+Mobilitätsstipendium erhalten.
Mit einem ERASMUS-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die Europäische Kommission noch die NA-DAAD haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit ERASMUS-Auslandsaufenthalten entstehen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie für Ihren Auslandsaufenthalt ausreichend versichert sind.
Eine gute Möglichkeit bietet die Versicherung des DAAD. Wir empfehlen in jedem Fall, mindestens eine Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme, abzuschließen, bevor Sie in Ihr Auslandssemester starten.
Studierende, die für ein Auslandssemester mit ERASMUS nominiert wurden, erhalten genauere Informationen hierzu während der verpflichtenden Pre-Departure-Veranstaltung im Vorfeld der Mobilität.
Die Europäische Kommission und der DAAD als Nationale Agentur streben im Erasmus-Programm eine Anerkennungsrate von 100 % an. Dies bedeutet für alle teilnehmenden Hochschulen und Universitäten, dass die Anerkennung in jedem Fall so vorgenommen werden muss, wie final im Learning Agreement vereinbart. Verhandlungen über die Anerkennung einzelner Module müssen also vor der endgültigen Unterzeichnung durch den Fachbereich erfolgen und dürfen nicht im Nachhinein geführt werden.
Studierende sind verpflichtet, mindestens 15 ECTS aus dem Auslandssemester mitzubringen. Diese müssen jedoch nicht anerkennbar sein. Praktisch bedeutet das, Sie müssen Module im Gegenwert von 15 ECTS besuchen und absolvieren, so dass diese auf Ihrem abschließenden Transcript aufgelistet werden können. Ob Sie eine Anerkennung dieser Leistungen an der Hochschule Koblenz wünschen, liegt jedoch ganz bei Ihnen. Bitte sprechen Sie die Kurswahl und auch den anschließenden Verwaltungsvorgang bis hin zur Anerkennung mit den jeweiligen Beauftragten in Ihrem Fachbereich vor Ihrer Mobilität gut ab.
Sollten Sie einmal unterhalb der 15 ECTS liegen, setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Erasmus-Büro des International Office in Verbindung.