Rückerstattung des Semesterbeitrags

Hier finden Sie Informationen zur Beantragung und den Voraussetzungen einer Rückerstattung des Semesterbeitrags.

Sie haben sich exmatrikuliert oder sind von Ihrem Studienplatz vor Studienbeginn zurückgetreten?
Gerne können wir Ihnen Ihren gezahlten Semesterbeitrag zurückerstatten, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Exmatrikulation nach erfolgter Rückmeldung muss vor dem 01.03. (Sommersemester) bzw. vor dem 01.09. (Wintersemester) erfolgt sein.
  • Sie haben Ihren Hochschulausweis noch nicht für das betreffende Semester validiert.
  • Der Rückerstattungsantrag ist innerhalb eines Monates nach der Exmatrikulation an der Hochschule eingegangen.

Bitte beachten Sie bei einem Rücktritt vom Studienplatz außerdem folgende Hinweise: 

  • Ihr Rücktritt vom Studienplatz nach Erst- oder Neueinschreibung muss vor dem 01.04. bzw. vor dem 01.10. erfolgt sein.
  • Bei einem Rücktritt des Studienplatzes, nach bereits erfolgter Einschreibung, ist die Hochschule verpflichtet eine Gebühr zu erheben. 
    zulassungsfreier Studiengang:
    25,00 €
    zulassungsbeschränkter Studiengang:
    45,00 €
  • Die Kartengebühr in Höhe von 18 Euro kann nicht erstattet werden.
  • Sie können den Rücktritt vom Studienplatz auch online im Hochschulportal beantragen.

Bitte senden Sie uns den Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags via E-Mail zu.

Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrags