Kanzler

Der Kanzler leitet die Verwaltung der Hochschule; er ist Beauftragter für den Haushalt (§ 9 der Landeshaushaltsordnung - LHO -) und erledigt die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten. Der Kanzler vertritt in seinem Aufgabengebiet den Präsidenten.

Gemäß Geschäftsverteilungsplan verantwortet der Kanzler des Weiteren folgende Bereiche:

  • Personal
  • Finanzen
  • Rechtsangelegenheiten
  • Hausverwaltung und -technik
  • Arbeitssicherheit
  • Hochschulzentrum für Informations- und Medientechnik (HIM)
  • Gesundheitsmanagement

     

Büro des Kanzlers