Beauftragte der Hochschule

Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Koblenz

Die Hochschule hat eine Gleichstellungsbeauftragte des Senats (auch zentrale Gleichstellungsbeauftragte, ZGB) mit einer Stellvertreterin. Darüber hinaus verfügt jeder Fachbereich sowie die zentralen Einrichtungen der Standorte über jeweils zwei dezentrale Gleichstellungsbeauftragte samt Stellvertreterin. Die dezentralen Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule sind Mitglieder des Senatsausschusses für Gleichstellungsfragen (AGF) unter dem Vorsitz der ZGB. Die ZGB berichtet einmal im Jahr an den Senat und hat einen hochschulübergreifenden Fokus im Sinne des Gender Mainstreamings. Sie kann in Fachbereichsangelegenheiten zusätzlich zur dezentralen Gleichstellungsbeauftragten hinzukommen bzw. hinzugezogen werden. Alle Gleichstellungsbeauftragten (GBs) sind in ihrer Arbeit weisungsfrei und unterliegen in der Behandlung von Anliegen dem Datenschutz. 
Sie bilden zusammen das Team der gesetzlichen Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule Koblenz.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind im Hochschulgesetz geregelt und richten sich nach der jeweils aktuellen Gesetzgebung des Landes Rheinland-Pfalz (HochschulG, LGG) sowie des Bundes (AGG, BGleiG). Die GBs sind in alle Berufungsverfahren  frühzeitig zu involvieren und begleiten auch Stellenbesetzungsverfahren im Bereich der Mitarbeitenden.
 
Die Gleichstellungsbeauftragten sind Angestellte und Professorinnen der Hochschule in Wahlämtern, mit einer zusätzlichen Sonderfunktion. Sie haben zwar kein Stimmrecht, dürfen jedoch an Sitzungen, auch im nicht-öffentlichen Teil, teilnehmen und haben ein umfangreiches Spektrum an Aufgaben und Befugnissen, u.a. die eine Art Vetorecht falls sie die Grundlagen der gesetzlichen Gleichstellung verletzt sehen. 

Ihr aktueller Zuständigkeitsbereich betrifft den Bereich der Gleichstellung der Geschlechter, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Annahme von Beschwerden bei Diskriminierung. Sie sind zudem die gesetzliche Beschwerdestelle der Hochschule. Gleichstellungsbeauftragte sind im Rahmen ihres Aufgabenspektrums Ansprechpartnerinnen für alle Hochschulangehörigen, auch Studierende. Sie können unter bestimmten Umständen um ihre Anwesenheit bei Personalgesprächen oder mündlichen Prüfungen gebeten werden, sofern die entsprechenden Vorgaben, bspw. Prüfungsordnung das vorsehen.

Die Kontaktdaten des gesamten Teams finden Sie untenstehend.

Zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Stellvertretende zentrale Gleichstellungsbeauftragte

Referentin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten

Dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche und der zentralen Einheiten

Zentrale Einrichtungen am Campus Koblenz und Campus Höhr-Grenzhausen

Zentrale Einrichtungen am Campus Remagen

Fachbereich bauen-kunst-werkstoffe

Fachbereich Ingenieurwesen

Fachbereich Mathematik und Technik
 

Fachbereich Sozialwissenschaften

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Beauftragte und Vertretungen der Hochschule

Für verschiedene Aufgaben sind Vertretungen oder Beauftragte der Hochschule gewählt oder berufen: 

Behinderung und chronische Erkrankungen (Studierende)

Die Beauftragten für Studierende mit  Behinderung bzw. chronischer Erkrankung unterstützen in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und dem Präsidium bei Fragen des Nachteilsausgleichs im Studium und bei Prüfungen.

Datenschutz

Die Hochschule Koblenz hat mit Herrn Dr. Heiko Haaz von der UIMC Dr. Voßbein GmbH & Co KG einen externen Datenschutzbeauftragten bestellt, der für alle datenschutzrelevanten Prozesse und die Gewährleistung eines effektiven Datenschutzmanagements an der Hochschule zuständig ist.

Für Fragen, Anregungen oder sonstigen Anliegen rund um den Datenschutz steht er Ihnen gerne unter datenschutz(at)hs-koblenz.de zur Verfügung.

Gleichstellung 

Die Gleichstellung unterstützt Verwirklichung von Chancengleichheit und fairen Bedingungen für alle Mitglieder der Hochschule. Die Hochschule hat eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte, ZGB) mit einer Stellvertreterin. Darüber hinaus verfügt jeder Fachbereich sowie die zentralen Einrichtungen der Standorte über jeweils zwei dezentrale Gleichstellungsbeauftragte samt Stellvertreterin.  

IT-Sicherheit

IT-Sicherheit in Hochschulen ist ein zunehmend wichtiges Thema, da die Bedrohung durch Cyberangriffe steigt und Hochschulen sensible Daten verarbeiten. 

Nachhaltigkeit

Ombudsperson für gute wissenschaftliche Praxis

Die Ombudsperson hat die Aufgabe, Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens zu untersuchen. 

Personalvertretung

Der Personalrat nimmt die Interessen der Beschäftigten auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Personalvertretungsgesetzes wahr.  

Schutzbeauftragte

Der Senat der Hochschule Koblenz hat in seiner Sitzung vom 09.10.2024 ein Schutzkonzept als Richtlinie zum Umgang mit (sexualisierter) Diskriminierung, Belästigung und Gewalt beschlossen. 

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung vertritt die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. 

Strahlenschutz

Strahlenschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor ionisierender und nicht-ionisierender Strahlung, die bei Forschung und Lehre eingesetzt wird. 

Transparenz

Die Transparenzbeauftragte dient als Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Informationsfreiheitsgesetz und den freien Zugang zu hochschulbezogenen Informationen.