Der Prozess behandelt die Beschwerdeeingabe nach einer durch Hochschulangehörige (Studierende sowie Mitarbeitende) wahrgenommenen Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die Prüfung dieser Beschwerde sowie die Umsetzung geeigneter Maßnahmen und Sanktionen. Dieser Prozess ist Teil eines formalen Verfahrens und leistet neben der Sachverhaltsaufklärung keine Beratung der Betroffenen.
Eine Beratung durch die Gleichstellungsbeauftragten oder verschiedene Beratungsstellen kann dieser offiziellen Beschwerde vorgeschaltet werden. Die Beratungsstellen der Hochschule Koblenz finden Sie auf den entsprechenden Seiten. Die Beratungsstellen unterstützen bei der Einleitung des förmlichen Beschwerdeverfahrens.
Beschwerden können geführt werden über
- Hochschulangehörige oder Dritte
- Infrastruktur
- Abläufe
