Allgemeines

Auf unseren Seiten finden Sie in erster Linie Informationen dazu, wo und wie Sie BAföG beantragen können.

Für eine individuelle Einzelfallberatung und Fragen zu Ihrem Antrag können Sie gerne mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren.

Bitte beachten Sie, dass wir zum Schutze Ihrer Daten telefonisch oder per E-Mail keine fallbezogenen Auskünfte, insbesondere gegenüber Dritten (z. B. Eltern), erteilen. Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge ist eine umgehende Bearbeitung nicht möglich, daher bitten wir von Fragen zum Sachstand abzusehen. Sofern Sie Fragen zu Ihrem Antrag haben, empfehlen wir Ihnen, unser Beratungsangebot in Anspruch zu nehmen und persönlich bei Ihrem Sachbearbeiter vorzusprechen.

Hinweis: Die Studienbescheinigung (nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG) ist für jedes Semesters unaufgefordert einzureichen.

Nach § 60 Sozialgesetzbuch I (SGB I) sind Sie, der Ehegatte/Lebenspartner und Ihre Eltern verpflichtet, uns unverzüglich Änderungen für die Leistung der Ausbildungsförderung maßgeblichen Umstände unverzüglich anzuzeigen, die in Zusammenhang mit der Antragstellung Erklärungen abgegeben wurden, insbesondere über eine(n) voraussichtlichen oder tatsächlichen Abbruch der Abschlussprüfung, Unterbrechung oder Abbruch der Ausbildung, Wechsel der Ausbildungsstätte, Fachrichtungswechsel, Änderung der Einkommen- oder Vermögensverhältnisse, der Familienverhältnisse oder Bankverbindung und Wohnortwechsel.

Ausführliche Informationen zum Thema BAföG können Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufen.

  • BAföG Aktuell – Flyer (PDF)
  • Informationsblatt zum Wiederholungsantrag und Leistungsnachweis (PDF)

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