Studieren mit Behinderung

Beauftragte für Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung

Damit das Studieren an der Hochschule Koblenz bei Menschen mit  Behinderung gelingen kann, gibt es verschiedene Beratungsangebote. Neben den Beauftragten für Studierende mit  Behinderung bzw. chronischer Erkrankung stehen vor allem das Studierendenwerk mit seiner Psychosozialen Beratungsstelle sowie studentische Gremien mit ihren jeweiligen Beratungsschwerpunkten zur Verfügung.

Die Beauftragten für Studierende mit  Behinderung bzw. chronischer Erkrankung unterstützen in Zusammenarbeit mit Fachbereichen und dem Präsidium bei Fragen des Nachteilsausgleichs im Studium und bei Prüfungen.
Kontaktadresse: barrierefrei

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Aktuelles

Die Studierendenbefragung in Deutschland: "best3 - Studieren  mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung" veröffentlicht

Laut der aktuellen best3-Studie (Herausgeber: Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung) studieren fast 16 Prozent aller Studierenden in Deutschland mit mindestens einer Beeinträchtigung, die sich erschwerend auf ihr Studium auswirkt. Dazu zählen u.a. Mobilitäts- und Sinnesbeeinträchtigungen, psychische und chronisch-somatische Erkrankungen sowie Teilleistungsstörungen. Viele dieser Einschränkungen sind auf den ersten Blick nicht sichtbar. Ergebnisse der best3-Studie

Studierendenwerk Koblenz

Beim Studierendenwerk Koblenz bietet die Psychosoziale Beratungsstelle Beratung und Hilfestellung für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung an.

Kontakt und weitere Infos

Andrea Porz
Tel.: 0261 9528-547
E-Mail: porz

Beate Bastian
Tel.: 0261 9528-543
E-Mail: bastian

Homepage des Studierendenwerks Koblenz

Studentische VertreterInnen der Hochschule Koblenz

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist die Vertretung der Studierenden an der Hochschule Koblenz. Die Referentinnen und Referenten des AStA werden jährlich vom Studierendenparlament (StuPa) gewählt. Der AStA ist die erste Anlaufstelle für Studierende bei Problemen mit dem Studienalltag, bei Beratungsbedarf und für alle, die aktiv den Studienalltag gestalten wollen.

Kontakt und weitere Infos

Für Studierende des RheinMoselCampus, Koblenz und des WesterWaldCampus, Höhr-Grenzhausen:
Homepage AStA Koblenz

Für Studierende des RheinAhrCampus, Remagen:
Homepage AStA Remagen

Deutsches Studierendenwerk (DSW)

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) ist das bundesweite Kompetenzzentrum zum Thema "Studium und Behinderung". Sie ist beim Deutschen Studierendenwerk (DSW) angesiedelt. Sie vertritt die Interessen von behinderten Studierenden gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Ihre Aufgabe ist es außerdem, daran mitzuwirken, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ungehinderten Zugang zur Hochschulbildung erhalten und trotz physischer oder psychischer Einschränkungen ein Hochschulstudium absolvieren können.

Kontakt und weitere Infos

Deutsches Studierendenwerk
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)
Tel.: 030 29 77 27 – 64
E-Mail: studium-behinderung(at)studentenwerke.de
Homepage des Deutschen Studierendenwerks

Weitere hilfreiche externe Links

Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Koblenz und Umgebung:
EUTB-Beratungsstelle

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Habe ich Anspruch auf Unterstützung, Ausgleiche und Ähnliches?

Wenn eines der folgenden Kriterien auf Sie zutrifft, haben Sie einen Anspruch auf Unterstützung:

  • Körperliche Beeinträchtigungen, zum Beispiel der Mobilität, des Sehens, Hörens oder Sprechens,
  • psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen, Angststörungen oder Essstörungen,
  • chronische Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma oder Morbus Crohn,
  • diagnostizierte Legasthenie oder eine andere Teilleistungsstörung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie eine/n unserer Beauftragten für Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung.

Wird meine persönliche Situation auch bei der Bewerbung um einen Studienplatz berücksichtigt?

Wenn eine Zugangsberechtigung neben der Leistung und Wartezeit zusätzlich durch eine Aufnahmeprüfung erlangt werden muss, empfiehlt es sich immer mit der entsprechenden Hochschule Kontakt aufzunehmen und mögliche Nachteilsausgleiche früh genug zu beantragen.

Existiert an der entsprechenden Hochschule keine genaue Regelung, so sollten Sie sich immer auf den „Grundsatz der Chancengleichheit bei berufsbezogenen Prüfungen“ speziell bezogen auf Studierende berufen (§ 16 HRG sowie Landeshochschulgesetz).

Was ist ein Härtefallantrag und wann kann ich ihn stellen?

Einen Härtefallantrag können Sie dann stellen, wenn es darum geht, Nachteile bei den Zugangsfaktoren Leistung und Wartezeit auszugleichen, die durch eine außergewöhnliche Härte bedingt sind. Außergewöhnliche Härte wird nach § 15 der Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung (2013) meist wie folgt definiert:

"Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern."

Bei Anerkennung führt der Härtefallantrag zu einersofortigen Zulassung zum Studiengang vor allen anderen Bewerber:innen.

Härtefälle müssen durch fachärztliche Gutachten, persönliche Darlegungen und ggf. zusätzliche Nachweise bestätigt werden.

An wen kann ich mich wenden, um Beratung zum Thema „Studieren mit Behinderung / chronischer Erkrankung“ zu erhalten?

Die Hochschule Koblenz hat zwei Beauftragte für Menschen mit Behinderung / chronischer Erkrankung.

Petra Gras (Dipl.-Bw. FH)
Raum AU50
Konrad-Zuse-Str. 1
56075 Koblenz
Tel.: 0261 9528 125
E-Mail: gras(at)hs-koblenz.de

Dipl.-Ing. (FH) Guido Althaus
Raum: H024
RheinMoselCampus Koblenz
Tel.: 0261 9528-712
Raum: D123
RheinAhrCampus Remagen
E-Mail: althaus(at)hs-koblenz.de

Neben der Hochschule bietet auch die Beratungsstelle des Studierendenwerks Koblenz Unterstützung an:

Andrea Porz (Dipl.-Soz.-Pädagogin FH), Beratungsort Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz-Karthause
Raum: HU 17
Tel.: 0261 9528 547
E-Mail: porz(at)studierendenwerk-koblenz.de

Beate Bastian (Dipl.-Soz.-Pädagogin FH), Beratungsort Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz-Karthause
Raum: HU 16
Tel.: 0261 9528 543
E-Mail: bastian(at)studierendenwerk-koblenz.de

Darüber hinaus sind nach Vereinbarung auch Beratungen am WesterWaldCampus sowie am RheinAhrCampus möglich.

Gibt es zu meinen Bedarfen passende Unterkünfte nahe der Hochschule?

In den Wohnanlagen des Studierendenwerks Koblenz gibt es spezielle Appartements und WG-Zimmer für Studierende mit Behinderung/chronischer Erkrankung. Die Wohnanlagen befinden sich alle in Campusnähe.

Konkrete Fragen zur Ausstattung der Appartements und WG-Zimmer können die Ansprechpersonen der jeweiligen Wohnanlagen beantworten.
Kontaktdaten und Infos unter www.studierendenwerk-koblenz.de/wohnen

Wie komme ich zur Hochschule?

Hochschule Koblenz, RheinMoselCampus
Busse: Linien 2/12 – Zustieg z.B. Hauptbahnhof West, Bahnhof Stadtmitte/Löhr-Center oder Zentralplatz
Busse: Linie 615/620 – Zustieg z.B. Busbahnhof am Hauptbahnhof West

Hochschule Koblenz, WesterWaldCampus
Bus: Linie 437 – Zustieg z.B. Vallendar Bahnhof

Hochschule Koblenz, RheinAhrCampus
Busse: Linien 851 und 852 – Zustieg z.B. Remagen Bahnhof

Welche möglichen Nachteilsausgleiche existieren im Rahmen des BaföG-Bezugs?

  1. Die Obergrenze für den BaföG-Bezug liegt nach neuer Gesetzeslage bei 45 Jahren.
  2. Einzusätzlicher Härtefreibetrag bei der Einkommensermittlung ist möglich, wenn Sieaußergewöhnliche Zusatzaufwendungen (bedingt durch eine Behinderung) nachweisen können. Wichtig ist hierbei, dass auch die Behinderung eines Elternteils oder eines anderen unterhaltsberechtigten Familienmitglieds Berücksichtigung findet. Die Prüfung der Eltern erfolgt lediglich bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses.
  3. Neben dem Vermögensfreibetrag von aktuell 15.000 € (45.000 €, wenn Sie über 30 Jahre alt sind) können auch weitere Teile des Vermögens anrechnungsfrei bleiben. Hierzu gehören z.B.:
    - Ein angemessenes Fahrzeug, wenn es zur Durchführung des Studiums notwendig ist.
    - Vermögen mit dem Zweck der Milderung der Folgen einer körperlichen oder seelischen Behinderung.
    - Zusätzlich auch Vermögen, das nach einem erlittenen Personenschaden der Deckung schädigungsbedingten Kosten in der Zukunft dienen soll.
  4. Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, kann die Förderungshöchstdauer überschritten werden. Dies ist der Fall, wenn das Studiums durch eine Behinderung oder aufgrund anderer schwerwiegender Gründe länger andauert, als erwartet.

 

Wo gibt es Informationen zum Thema BAföG?

Amt für Ausbildungsförderung:

Hochschule Koblenz
Amt für Ausbildungsförderung
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz

Jeder Studiengang hat jeweils eigene Ansprechpartner:innen. Die jeweiligen Kontaktinformationen finden Sie auf der Homepage.

BAföG-und Sozialberatung:

AStA Hochschule Koblenz
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz-Karthause
Raum: HU 06
Telefon: 0261 9528-331
E-Mail: sozialberatung(at)asta-koblenz.com

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Der Nachteilsausgleich ist ein Teil der„angemessenen Vorkehrungen“, die die UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich vorsieht. Er dient der Chancengleichheit und Partizipation im Studium und sollDiskriminierung vermeiden. Der Nachteilsausgleich gleicht – wie der Name bereits vermuten lässt – persönliche Benachteiligungen aus. Seine Inanspruchnahme wird nicht auf Zeugnissen vermerkt.

Das Recht auf einen Nachteilsausgleich ist an mehreren Stellen gesetzlich verankert:

  • Grundgesetz Artikel 3 und Artikel 20
  • Hochschulrahmengesetz
  • Landeshochschulgesetze
  • Prüfungsordnungen
  • UN-Behindertenrechtskonvention

Unter welchen Umständen kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Hier gelten die unter Frage 1 genannten Kriterien.

Welche Nachteilsausgleiche existieren, die das Studium direkt betreffen?

Folgend zeigen wir Ihnen einige Beispiele für mögliche Nachteilsausgleiche auf. Auch hier gilt: Wenn Sie sich nicht sicher sind, fragen Sie unsere Berater:innen.

  • Schreibzeitverlängerung in Prüfungen,
  • Verlängerung der Bearbeitungszeit um tatsächlich anfallende Pausenzeiten,
  • Verlängerung der Abgabezeiten für Haus- und Abschlussarbeiten,
  • Erlaubnis der Nutzung von technischen Hilfsmitteln,
  • Prüfungen in separaten Räumen,
  • Änderung derPrüfungsform.

 

Antragsformular Nachteilsausgleich

Disclaimer

Die Inhalte des Leitfadens sind sorgfältig recherchiert. Trotzdem übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeite der Angaben.

Die aufgeführten Informationen können eine fachspezifische und/oder rechtliche Beratung nicht ersetzen.