Welche Vorteile bietet das Frühstudium?
Das Frühstudium dient der Förderung geeigneter Schülerinnen und Schüler sowie dem frühzeitigen Erwerb von Kenntnissen im jeweiligen Fachgebiet. Dabei ergibt sich die Möglichkeit, den eigenen Studienwunsch zu überprüfen, unsere Hochschule und den Studienbetrieb kennenzulernen, sowie erste Kontakte zu Professorinnen und Professoren zu knüpfen.
Durch das Ablegen von Leistungen können Frühstudierende außerdem Ihre künftige Studiendauer in dem besuchten Fach verkürzen, da bestandene Prüfungen auf ein späteres Studium an unserer Hochschule angerechnet werden können.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich mich als Frühstudierende/r einschreiben?
Ihre erste Anlaufstelle an der Hochschule Koblenz ist die Zentrale Studienberatung. In einem Beratungsgespräch erhalten Sie hier allgemeine Informationen, den Antrag und weitere Kontaktadressen zu den AnsprechpartnerInnen in Ihrem Wunschstudiengang.
Über die Zulassung von Schülerinnen und Schülern für das Frühstudium entscheiden Ihre Schule und die Hochschule Koblenz gemeinsam. Der Besuch der Lehrveranstaltungen an der Hochschule Koblenz findet in den von der Schule freigestellten Zeiten ersatzweise für den Unterricht in der Schule statt und ist eine Schulveranstaltung. In welchem Umfang für die teilnehmenden Frühstudierenden der Schulunterricht ausfallen darf, entscheidet die Schule.
Die Teilnahme kann jederzeit beendet werden. Die Verantwortung für die Teilnahme und das Nacharbeiten des ausgefallenen Unterrichts liegt alleine bei dem Schüler / der Schülerin und ggf. bei den Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen SchülerInnen).
Was benötige ich für die Einschreibung als Frühstudierende/r?
Um sich nach einem erfolgreichen Beratungsgespräch mit der Zentralen Studienberatung für ein Frühstudium zu bewerben, reichen Sie uns bitte folgende Dokumente ein:
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für die Aufnahme eines Frühstudiums
Einverständniserklärung Ihrer aktuellen Schule
Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten (nur bei SchülerInnen unter 18 Jahren)
Kopie des letzten Zeugnisses