Rund um Prüfungen

Weiterführende Informationen "Rund um Prüfungen"

Informationen zu den Terminen der Prüfungsan- und abmeldungen sowie den Prüfungsterminen finden Sie unter "Wichtige Fristen und Termine".
Informationen zu Krankmeldung in Form eines Prüfungsrücktrittes finden Sie unter "Kranmeldung (Prüfungsrücktritt)".

Rund um das Thema Prüfungen, finden Sie die nachfolgende Navigation in chronologischer Reihenfolge:

Wie kann ich mich für Prüfungen anmelden?

Wie kann ich mich von einer Prüfung abmelden?

Was muss ich für den Tag der Prüfung beachten?

 

Weitere wichtige Themen:

Wie kann ich mir eine Leistungsübersicht ausdrucken?

Ich benötige eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

 

Außerdem:

Tipps für Letztversuche

Anmelden von Prüfungsleistungen

So funktioniert's (in 4 Schritten)

Wichtige Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass nur systemisch angemeldete Leistungen bewertet werden können!
- Die Anmeldung in OLAT ersetzt nicht die Anmeldung im Prüfungsverwaltungssystem!
- Die Anmeldung von Abschlussarbeiten und Praxisphasen findet über Formulare statt.

Schritt 1:
Informieren Sie sich über die bekannt gegebenen Fristen. Die Pläne zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Website der wichtigen Fristen & Termine

Hinweis:
- Die An- und Abmeldungen für Bachelor und Master werden jeweils zum Vorlesungsbeginn freigeschaltet.
- Prüfungsan- und abmeldungen im MBA sind bis einschließlich montags vor dem jeweiligen Prüfungstermin möglich

Schritt 2:
Öffnen Sie das Prüfungsverwaltungssystem und loggen Sie sich dort mit Ihrer Hochschulkennung ein.

Hinweis:
- Studierende der älteren Prüfungsordnungen (2017 und älter) nutzen bitte das QIS-Portal. Bearbeitungshinweise finden Sie hier.

Schritt 3:
Gehen Sie entsprechend der Anwendungsbeschreibung PDF (Kapitel 1) vor.

Schritt 4:
Drucken Sie Ihren Belegbogen - dieser dient Ihnen im Zweifelsfall als Nachweis der erfolgten Prüfungsanmeldung.
Gehen Sie dafür entsprechend der Anwendungsbeschreibung PDF (Kapitel 2 und 3) vor.

Abmelden von Prüfungsleistungen

Gehen Sie entsprechend der Anwendungsbeschreibung PDF (Kapitel 4) vor.

Wichtiger Hinweis!

§ 4

Regelstudienzeit, Studienaufbau und Umfang des Lehrangebotes

(5)       Eine Prüfung gilt als erstmals nicht bestanden, wenn die Meldefrist aus dem jeweiligen in der Anlage „Studienverlaufsplan“ aufgeführten Semester um mindestens zwei Semester versäumt wird.

Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat in seiner Sitzung vom 28.04.2025 beschlossen, ab sofort diese Regelung der Prüfungsordnung außer Kraft zu setzen. (Betrifft alle Bachelor-Studierenden der PO 2020/2022/2024/2025)
 

 

§ 16

Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß

(1)       Eine Prüfungsleistung gilt als mit "nicht ausreichend" bewertet, wenn Studierende zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht erscheinen. 

(2)       Die für das Versäumnis eines Prüfungstermins geltend gemacht werdenden Gründe müssen dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Erfolgen Versäumnis erstmals wegen Krankheit, so muss die Prüfungsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat in seiner Sitzung vom 28.04.2025 beschlossen, ab sofort diese Regelung der Prüfungsordnung für schriftliche Klausuren außer Kraft zu setzen. (Betrifft alle Studierenden)

Siehe hier auch die Hinweise unter: https://www.hs-koblenz.de/wiso/pruefungsamt-wiso/pruefungsruecktritt

 

§ 18

Wiederholung von Prüfungen und Abschlussarbeit

(3)       Die Wiederholungsprüfungen sind im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abzulegen.

Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften hat in seiner Sitzung vom 28.04.2025 beschlossen, ab sofort diese Regelung der Prüfungsordnung außer Kraft zu setzen.
(Betrifft alle Bachelor-Studierenden der PO 2020/2022/2024/2025)

Was Sie für den Tag der Prüfung beachten müssen

So funktioniert's (in 3 Schritten)

Schritt 1:
Bereiten Sie sich vor:

(1) Prüfen Sie die Termine - diese finden Sie auf der Website der wichtigen Fristen & Termine.
--> MBA Studierende finden Ihre Prüfungstermine nicht auf der Website, sondern im dafür zur Verfügung stehenden OLAT-Kurs.

(2) Erfragen Sie bei den Lehrenden, welche Hilfsmittel erlaubt sind.

Sofern in Ihrer Klausur Taschenrechner zugelassen sind, dürfen Sie ausschließlich die folgenden 4 Modelle nutzen:

- Casio FX-82 Solar
- Casio FX-82 Solar II
- Texas Instruments TI 30 ECO RS
- Texas Instruments TI 30 Xa

Bitte beachten Sie in diesem Kontext auch die Regularien zu zugelassenen Gesetzestexten:

Die Regularien bezüglich der Präparierung von Gesetzestexten PDF - inkl. einer Beispielpräparierung PDF

die allgemeinen Verhaltensregeln PDF

und das Merkblatt zum Mutterschutz PDF

Bitte beachten Sie, dass ein Verstoß gegen die o.g. Regularien i.d.R. mit einem "Täuschungsversuch" geahndet wird.

Schritt 2:
Bringen Sie am Tag der Klausur die folgenden Dokumente mit:

- Studierendenausweis zur Identitätskontrolle
- Alle in der Klausur erlaubten Hilfsmittel
- Ausdruck Ihres Belegbogens (im Falle von Unstimmigkeiten im Rahmen Ihrer Anmeldung, s. Schritt 4, Anmelden von Prüfungsleistungen)

Schritt 3:
- Seien Sie am Tag der Klausur spätestens eine halbe Stunde vor Klausurbeginn am bekannt gegebenen Prüfungsraum.
- Sollte Ihre Klausur in mehreren Räumen geschrieben werden, so befinden sich an den Prüfungsräumen Hinweisschilder, welche auf die jeweilige Prüfungsordnung und/oder die Anfangsbuchstaben der Nachnamen verweisen, welche die Klausur in dem jeweiligen Raum ablegen.

Ausdruck einer Leistungsübersicht

Gehen Sie entsprechend der Anwendungsbeschreibung PDF (Kapitel 5) vor.

Hinweis zur Erstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Gehen Sie entsprechend der Anwendungsbeschreibung PDF (Kapitel 5) vor oder verweisen Sie auf den nachfolgenden Hinweis:

Das Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unsererseits nicht möglich, da seit dem Bologna-Prozess die Unbedenklichkeitsentscheidung bei der Folgehochschule liegt.
Die Entscheidung über eine Unbedenklichkeit von Vorstudienzeiten sollte an der Folgehochschule anhand Ihrer Leistungsübersicht durchgeführt werden können.

Tipps für Letztversuche (Drittversuche Prüfungen / Zweitversuche Abschlussarbeiten)

Letztversuche sind für alle beteiligen eine unschöne Situation. Wir vom Prüfungsamt raten Ihnen daher, dass Sie sich bestmöglich auf diesen letzten Versuch vorbereiten.

Unsere Tipps lauten:

(1) Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Frau Seifert! Frau Seifert ist in unserem Fachbereich für das individuelle Studierendencoaching zuständig und kann Ihnen gegebenfalls wertvolle Tipps hinsichtlich Ihrer Semesterplanung und weiteren Fragestellungen gegeben.

(2) Gehen Sie aktiv auf Ihre Dozierenden zu! Vereinbaren Sie bereits zu Semesterbeginn einen persönlichen Termin mit den Dozierenden und sprechen Sie über Ihre fachlichen Probleme. Gegebenfalls erhalten Sie so wertvolle Hinweise für Ihren Letztversuch. Kontakte Team Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

(3) Sofern Ihr/e Dozent/in dies für sinnvoll erachtet, kann im Rahmen des unter (2) genannten Gesprächs auch nochmals auf Ihre Klausur eingegangen werden. Bitten Sie in diesem Zusammenhang darum, dass Ihr/e Dozierende/r die Klausur (mindestens 7 Tage vor dem Gespräch) beim Prüfungsamt anfragt. Bitte beachten Sie, dass es sich in einem solchen Fall um eine Beratung, nicht um eine Klausureinsicht handelt.