Neben dem Erwerb Hochschulzugangsberechtigung ist für viele die Frage nach der Finanzierung des Studiums vor dessen Aufnahme eine Hürde, die es zu überwinden gilt.
Für eine Vollfinanzierung des Studiums gibt es verschiedene Möglichkeiten:
In erster Linie sind die Eltern unterhaltsverpflichtet, d.h. sie müssen für einen angemessenen Lebensunterhalt ihrer Kinder sorgen.
Falls dies deren finanzielle Möglichkeiten übersteigt und damit auch Menschen aus einkommensschwachen Familien ein Studium beginnen können, werden unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach dem BAföG (BundesAusbildungsförderungsGesetz) bewilligt. In Form eines unverzinsten Darlehens, das zur Hälfte als staatlicher Zuschuss gewährt wird, werden Studierende so entsprechend ihres Bedarfs unterstützt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier oder unter unten aufgeführten Links.
Neben dieser „klassischen“ Form der Studienfinanzierung existieren allerdings noch weitere Möglichkeiten, auf die Studierende dann zurückgreifen können, wenn die Voraussetzungen nach BAföG nicht (mehr) erfüllt werden:
Über ein Stipendium gefördert werden können zum Einen besonders leistungsstarke Studierende - aber auch diejenigen, die ein besonderes gesellschaftliches Engagement nachweisen können, haben gute Chancen auf Förderung. Die Suche und Auswahl eines geeigneten Stipendiums kann sich in jedem Fall lohnen, auch wenn man nicht zu den Besten des Jahrgangs gehört. Unterstützung bei der Suche finden Sie im jeweiligen Fachbereich und unter unten stehenden Links.
Wer für beide o.g. Finanzierungsmöglichkeiten nicht in Frage kommt, hat im Bachelor-Studium ab dem dritten Semester die Möglichkeit, einen verzinstes Darlehen in Form eines Studien- bzw. Bildungskredits aufzunehmen. Hier ist das privatwirtschaftliche Angebot vielfältig. Das Studierendenwerk der Hochschule bietet allerdings insbesondere Beratung zu Studien- und Bildungskrediten der staatlichen KfW-Bank – mehr dazu weiter unten im entsprechenden Link.
Wer seinen Unterhalt größtenteils finanzieren kann und durch einen Nebenjob sein Einkommen nur aufbessern möchte, muss gerade bei BAföG-Bezug und / oder der Krankenversicherung besondere Regelungen für Studierende beachten. Genauere Informationen dazu erhalten Sie bei der BAföG- und Sozialberatung des AStA der Hochschule (Link s.u.).