Kosten des MBA-Fernstudienprogramms

Im Allzeit-MBA-Ranking, veröffentlicht im Bildungsportal der Süddeutschen Zeitung, belegt das MBA-Fernstudienprogramm eine Top-Platzierung. Bei den Studiengebühren gehören wir aufgrund des guten Preis-/Leistungsverhältnisses zu den führenden Anbietern im deutschsprachigen Raum.

Ein Hinweis für Ihre Steuererklärung: Studiengebühren sind steuerlich absetzbar

Die Gebühren für Ihr berufsbegleitendes MBA-Fernstudium überweisen Sie semesterweise. So bleiben die finanziellen Aufwendungen im Rahmen:

  • 1. und 2. Semester: jeweils 2.300 Euro
  • 3. und 4. Semester: jeweils 2.000 Euro
  • 5. Semester: 1.800 Euro
  • Studentischer Beitrag: ca. 110 Euro pro Semester
  • Für Wiederholungs- und Zusatzsemester werden Gebühren von jeweils 600 Euro erhoben (zzgl. studentischem Beitrag)
  • In dem Fall, dass eine nicht bestandene Masterthesis wiederholt werden muss, entsteht eine zusätzliche Gebühr von 900 Euro
  • Individuelle Studienfachbetreuung und Beratung
  • MBA-Studienbriefe mit Übungsaufgaben und Wiederholungsfragen
  • E-Learning Materialien für die Fernlehre über die OLAT-Lernplattform
  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Teilnahme an allen studienbegleitenden Prüfungen
  • Nutzung der Hochschulangebote und Hochschuleinrichtungen

Studierende ohne Erststudium sind verpflichtet, eine Weiterbildung zum Thema "Wissenschaftliches Arbeiten" zu absolvieren. Die Kosten für dieses MBA-Ergänzungsmodul betragen 800 Euro.

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, um die Studiengebühren zumindest teilweise zu finanzieren. Unser Kooperationspartner, das Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund (zfh), hat eine Reihe von Fördermöglichkeiten zusammengetragen und berät Sie hierzu gerne.

Wenn Sie vom MBA-Fernstudienprogramm überzeugt sind und es weiterempfehlen möchten, bedanken wir uns mit einer kleinen Prämie.

Es besteht die Möglichkeit, einen Firmenkundenrabatt zu beantragen. Der Rabatt wird bei geschlossener Anmeldung von mind. 5 Personen über ein Unternehmen für jeweils ein Semester gewährt. Er bezieht sich nur auf die Studiengebühren und nicht auf den studentischen Beitrag. Der Rabattanspruch wird in jedem Semester erneut geprüft. Er entfällt insbesondere bei Absinken der Gruppengröße unter die Mindestteilnehmerzahl. Kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.