Chancengerechtigkeit: BAföG wird 50 Jahre!
Vor 50 Jahren wurde mit dem BAföG der Grundstein für einen rechtlichen Anspruch auf individuelle Ausbildungsförderung gelegt. Seitdem profitieren junge Menschen in ganz Deutschland davon.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier
Neue BAföG-Formblätter: „Farblich strukturiert, übersichtlicher, einfacher“
Ab dem Wntersemester 2020/2021 sind die Antragsformulare neu gestaltet worden. Zu finden sind diese auf unserer Seite bei den Formblättern oder auf www.bafög.de!
Neue Antragstellung zum Sommersemester 2021
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im Februar 2021 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen.