Sie verfügen über eine berufliche Ausbildung und möchten studieren?
Voraussetzung für ein Studium ohne Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife ist, dass eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtdurchschnittsnote aus dem Berufsschulabgangszeugnis und der Berufsprüfung von 2,5 oder besser) abgeschlossen wurde.
Mit einem Meisterabschluss, einer als vergleichbar zu betrachtenden Fort- und Weiterbildungsprüfung oder einem staatlich geprüften Abschluss an einer Fachschule erhalten Sie eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Studierendenverwaltung wenden.