Ich verfüge über eine abgeschlossene Berufsausbildung
Schritt 1:
Informieren Sie sich per E-Mail bei Frau Seifert, welche Module auf Basis Ihres Ausbildungsganges anerkennungswürdig sind.
Bitte benutzen Sie für den Schriftverkehr Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse!
- Für Module, welche Anhand der Rückmeldung des Prüfungsamtes bereits geprüft sind, führen Sie bitte Schritt 2a aus.
- Für Module, welche Sie darüber hinaus als anerkennungswürdig halten, führen Sie bitte Schritt 2b aus.
Schritt 2a:
Füllen Sie pro anzuerkennendem Modul einen Antrag (PDF) aus. Nur das erste Drittel des Antrages wird von Ihnen ausgefüllt.
- Senden Sie das Antragsformular per E-Mail an Frau Seifert.
- Legen Sie Frau Seifert (Büro F107) eine beglaubigte Kopie Ihres IHK- und Berufsschulzeugnisses vor.
Schritt 2b:
Markieren in Ihrer Ausbildungsordnung, welche Inhalte aus der Ausbildung mit den Inhalten aus dem anzuerkennendem Modul übereinstimmen.
Markieren Sie die in Ihrer Ausbildung abgedeckten Inhalte außerdem in dem für Sie zugrundegelegten Modulhandbuch.
Füllen Sie pro anzuerkennendem Modul einen Antrag (PDF) aus. Nur das erste Drittel des Antrages wird von Ihnen ausgefüllt.
- Senden Sie das Antragsformular, die markierte Ausbildungsordnung und die markierten Modulhandbücher per E-Mail an Frau Seifert.
- Legen Sie Frau Seifert eine beglaubigte Kopie Ihres IHK und Berufsschulzeugnisses vor.
Schritt 3:
Sofern Ihr Antrag vollständig ist, informiert Sie Frau Seifert per E-Mail, dass Ihr Antrag zur Prüfung an die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n weitergegeben wurde.
Hinweis:
Falls Sie innerhalb von 21 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, kommen Sie bitte erneut auf Frau Seifert zu.
Schritt 4:
Sie erhalten das Ergebnis Ihres Anerkennungsantrages per E-Mail. Im Falle einer Annahme, werden Ihnen die entsprechenden ECTS verbucht. Bitte beachten Sie, dass Sie die ECTS aus technischen Gründen ggf. erst zu Semesterende im System angezeigt bekommen.
Schritt 5:
Bitte beachten Sie, dass Sie in Abhängigkeit zu den anerkannten ECTS ggf. in ein höheres Semester eingestuft werden.
Dies hat u.U. Folgen in Bezug auf Ihre BAföG-Anspüche.
Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nach folgendem Schema:
- Anerkennung von min. 30 ECTS: Einstufung in das 2. Fachsemester
- Anerkennung von min. 60 ECTS: Einstufung in das 3. Fachsemester
- Anerkennung von min. 90 ECTS: Einstufung in das 4. Fachsemester
Ich verfüge über Studienleistungen aus dem Inland
Schritt 1:
Markieren Sie (pro Modul (!)) die in Ihrem Vorstudium abgedeckten Inhalte in dem für Sie zugrundegelegten Modulhandbuch.
Markieren Sie diese Inhalte (pro Modul (!)) außerdem im Modulhandbuch der vorherigen Hochschule/Universität.
Füllen Sie den zugehörigen Antrag (PDF) aus.
- Senden Sie das Antragsformular und die markierten Modulhandbücher per E-Mail an Frau Seifert.
(Bitte benutzen Sie für den Schriftverkehr Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse!)
- Legen Sie Frau Seifert eine beglaubigte Kopie des Transcript of Records der vorherigen Hochschule/Universität vor.
Schritt 2:
Sofern Ihr Antrag vollständig ist, informiert Sie Frau Seifert per E-Mail, dass Ihr Antrag zur Prüfung an die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n weitergegeben wurde.
Hinweis:
Falls Sie innerhalb von 21 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, kommen Sie bitte erneut auf Frau Seifert zu.
Schritt 3:
Sie erhalten das Ergebnis Ihres Anerkennungsantrages per E-Mail. Im Falle einer Annahme, werden Ihnen die entsprechenden ECTS verbucht. Bitte beachten Sie, dass Sie die ECTS aus technischen Gründen ggf. erst zu Semesterende im System angezeigt bekommen.
Schritt 4:
Bitte beachten Sie, dass Sie in Abhängigkeit zu den anerkannten ECTS ggf. in ein höheres Semester eingestuft werden.
Dies hat u.U. Folgen in Bezug auf Ihre BAföG-Anspüche.
Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nach folgendem Schema:
- Anerkennung von min. 30 ECTS: Einstufung in das 2. Fachsemester
- Anerkennung von min. 60 ECTS: Einstufung in das 3. Fachsemester
- Anerkennung von min. 90 ECTS: Einstufung in das 4. Fachsemester
Ich verfüge über Studienleistungen aus dem Ausland
Schritt 1:
Markieren Sie (pro Modul (!)) die in Ihrem Vorstudium abgedeckten Inhalte in dem für Sie zugrundegelegten Modulhandbuch.
Markieren Sie diese Inhalte (pro Modul (!)) außerdem im Modulhandbuch der vorherigen Hochschule/Universität.
--> wir bitten an dieser Stelle um glaubhafte Übersetzungen in die deutsche oder englische Sprache.
Füllen Sie den zugehörigen Antrag (PDF) aus.
- Senden Sie das Antragsformular und die markierten Modulhandbücher per E-Mail an Frau Seifert.
(Bitte benutzen Sie für den Schriftverkehr Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse!)
- Legen Sie Frau Seifert eine beglaubigte Kopie des Transcript of Records der vorherigen Hochschule/Universität vor.
--> wir bitten an dieser Stelle um glaubhafte Übersetzungen in die deutsche oder englische Sprache.
Schritt 2:
Sofern Ihr Antrag vollständig ist, informiert Sie Frau Seifert per E-Mail, dass Ihr Antrag zur Prüfung an die/den jeweilige/n Modulverantwortliche/n weitergegeben wurde.
Hinweis:
Falls Sie innerhalb von 21 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, kommen Sie bitte erneut auf Frau Seifert zu.
Schritt 3:
Sie erhalten das Ergebnis Ihres Anerkennungsantrages per E-Mail. Im Falle einer Annahme, werden Ihnen die entsprechenden ECTS verbucht. Bitte beachten Sie, dass Sie die ECTS aus technischen Gründen ggf. erst zu Semesterende im System angezeigt bekommen.
Hinweis:
Um im Ausland erbrachte Noten umzurechnen, werden Tabellen herangezogen, die auf Grundlage der KMK beruhen.
Bei unvergleichbaren Notensystemen wird ein "bestanden" ausgewiesen.
Mögliche Hinweise erhalten Sie über anabin - Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen
Schritt 4:
Bitte beachten Sie, dass Sie in Abhängigkeit zu den anerkannten ECTS ggf. in ein höheres Semester eingestuft werden.
Dies hat u.U. Folgen in Bezug auf Ihre BAföG-Anspüche.
Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nach folgendem Schema:
- Anerkennung von min. 30 ECTS: Einstufung in das 2. Fachsemester
- Anerkennung von min. 60 ECTS: Einstufung in das 3. Fachsemester
- Anerkennung von min. 90 ECTS: Einstufung in das 4. Fachsemester
Ich möchte mir Studienleistungen während eines Auslandssemesters anerkennen lassen
Hinweis:
Die Prozessschritte 1-4 müssen vor Antritt Ihres Auslandssemesters abgeschlossen sein!
Schritt 1:
Markieren Sie (pro Modul (!)) die in Ihrem Vorstudium abgedeckten Inhalte in dem für Sie zugrundegelegten Modulhandbuch.
Markieren Sie diese Inhalte (pro Modul (!)) außerdem im Modulhandbuch der vorherigen Hochschule/Universität.
--> wir bitten an dieser Stelle um glaubhafte Übersetzungen in die deutsche oder englische Sprache.
Füllen Sie den zugehörigen Antrag (PDF) aus.
Bei dem Antragsformular handelt es sich um ein Standardformular, welches nicht eigens auf die Anerkennung der zukünftigen Leistungen hin angepasst wurde.
- Senden Sie das Antragsformular und die markierten Modulhandbücher per E-Mail an Frau Seifert.
(Bitte benutzen Sie für den Schriftverkehr Ihre Studierenden-E-Mail-Adresse!)
Schritt 2:
Sollte ihr Antrag vollständig vorliegen, wird dieser an die/den entsprechende/n Modulverantwortliche/n weitergeleitet.
Hinweis:
Falls Sie innerhalb von 21 Tagen keine Rückmeldung erhalten haben, kommen Sie bitte erneut auf Frau Seifert zu.
Schritt 3:
Sie erhalten eine Rückmeldung per Mail, ob das Modul anrechnungsfähig ist.
Schritt 4:
Bei Entscheidung, das Modul im Auslandssemester zu belegen, muss eine Anmeldung des Moduls für das entsprechende Semester im ICMS-System von Ihnen vorgenommen werden.
Schritt 5:
Im Anschluss an Ihr Auslandssemester (die Auslandsphase muss zuvor bestanden sein! - vgl. hierzu den Prozess zum Auslandssemester) legen Sie Frau Seifert das Transcript of Records der ausländischen Hochschule vor.
--> Wir bitten Sie an dieser Stelle um glaubhafte Übersetzungen in die deutsche oder englische Sprache. Nun werden die von Ihnen angemeldeten Module entsprechend des Ergebnisses vom Ausland verbucht
Schritt 6:
Anschließend verbuchen wir die von Ihnen angemeldeten Module auf Basis Ihrer erreichten Ergebnisse vom Ausland.
Hinweis:
Um im Ausland erbrachte Noten umzurechnen, werden Tabellen herangezogen, die auf Grundlage der KMK beruhen.
Bei unvergleichbaren Notensystemen wird ein "bestanden" ausgewiesen.
Mögliche Hinweise erhalten Sie über anabin - Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen