Anerkennung
Achtung: Nach §19 (8), GPO 2020, ist eine Antragsstellung für Bachelorstudierende nur im 1. Semester möglich. Betroffen von dieser Regelung sind alle Studierenden, welche das Studium nach dem 17.08.2022 aufgenommen haben.
Leistungen, die Sie im Rahmen einer Berufsausbildung/ anerkannten Weiterbildung oder eines vorangegangenen Studiums im In- oder Ausland erbracht haben, sind ggfs. anerkennungswürdig. Hierzu ist ein Antrag über die Anerkennung von zuvor erbrachten Leistungen notwendig.

Wichtig zu wissen
Das Anerkennungsverfahren B.A./ M.A. kann auf Antrag des Studierenden durchgeführt werden - es besteht keine Verpflichtung.
Die Regel sieht vor, dass auf Basis einer Berufsausbildung Leistungen von max. 90 ECTS anerkannt werden können.
Eine Anerkennung kann nach Einzelfallprüfung mit oder ohne Note erfolgen.
Es wird auf Modulebene anerkannt. Ein Modul ist anerkennungsfähig, wenn mit den bereits erbrachten Leistungen das zur Anerkennung beantragte Modul zu 2/3 gefüllt werden kann.
Eine bereits im aktuellen Studium erbrachte Leistung kann rückwirkend nicht mehr anerkannt werden.
So funktioniert´s
- Sie füllen pro anzuerkennendem Modul einen Antrag aus. Nur das erste Drittel des Antrages wird von Ihnen ausgefüllt.
- Sie markieren in Ihrer Ausbildungsordnung, welche Inhalte aus der Ausbildung mit den Inhalten aus dem anzuerkennendem Modul übereinstimmen.
- Sie senden das Antragsformular, die markierte Ausbildungsordnung und ein beglaubigtes Zeugnis Ihrer Ausbildung gern vorab per E-Mail an pamt-wiso(at)rheinahrcampus.de
- Das beglaubigte Zeugnis senden Sie per Post an das Prüfungsamt WiSo.
Dokumente

Wichtig zu wissen
Es wird auf Modulebene anerkannt. Ein Modul ist anerkennungsfähig, wenn mit den bereits erbrachten Leistungen das zur Anerkennung beantragte Modul zu 2/3 gefüllt werden kann.
Sind bereits erbrachte Studienleistungen nicht mit Punkten/ Noten, sondern mit "bestanden" ausgewiesen, kann eine modulfüllende Anerkennung ebenso nur mit "bestanden" ausgewiesen werden.
Für Studierende, deren Anerkennungsverfahren bereits abgeschlossen wurde, kann ein erneutes Anerkennungsverfahren nicht durchgeführt werden.
Eine bereits im aktuellen Studium erbrachte Leistung kann rückwirkend nicht mehr anerkannt werden.
Es werden zwei Arten der Anerkennung unterschieden:
- Die Studienleistungen basieren auf einem artverwandten Studiengang der Hochschule Koblenz. In diesem Falle erfolgt die Anerkennung von Amts wegen - ohne Gleichwertigkeitsprüfung - sowohl positiv wie auch negativ.
- Die Studienleistungen basieren auf einem nicht vergleichbaren Studiengang. In diesem Falle erfolgt die Anerkennung nur auf Antrag des Studierenden. Es wird ausschließlich eine positive Anerkennung durchgeführt.
Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nach folgendem Schema:
- Anerkennung von min. 30 ECTS: Einstufung in das 2. Fachsemester
- Anerkennung von min. 60 ECTS: Einstufung in das 3. Fachsemester
- Anerkennung von min. 90 ECTS: Einstufung in das 4. Fachsemester
- Anerkennung von min. 120 ECTS: Einstufung in das 5. Fachsemester
So funktioniert´s
- Sollten Sie über Studienleistungen eines artverwandten Studiengangs an der Hochschule Koblenz verfügen, wird bei Ihrer Bewerbung/ Einschreibung automatisch eine Anerkennungsprüfung durchgeführt. Einen Antrag müssen Sie nicht ausfüllen. I.d.R. erhalten Sie automatisch eine Rückmeldung seitens des Prüfungsamts, wie zu verfahren ist.
- Sollten Sie über Studienleistungen eines nicht-artverwandten Studiengangs verfügen, gehen Sie wie folgt vor:
- Sie füllen das Antragsformular, siehe unten, aus.
- Sie markieren in Ihrem Modulhandbuch, welche Inhalte aus dem zuvor belegten Studiengang mit den Inhalten aus dem anzuerkennendem Modul übereinstimmen.
- Sie senden das Antragsformular, das Modulhandbuch/ Modulbeschreibung o.Ä. und einen Leistungsnachweis an pamt-wiso(at)rheinahrcampus.de
Dokumente

Wichtig zu wissen
Es wird auf Modulebene anerkannt. Ein Modul ist anerkennungsfähig, wenn mit den bereits erbrachten Leistungen das zur Anerkennung beantragte Modul zu 2/3 gefüllt werden kann.
Sind bereits erbrachte Studienleistungen nicht mit Punkten/ Noten, sondern mit "bestanden" ausgewiesen, kann eine modulfüllende Anerkennung ebenso nur mit "bestanden" ausgewiesen werden.
Für Studierende, deren Anerkennungsverfahren bereits abgeschlossen wurde, kann ein erneutes Anerkennungsverfahren nicht durchgeführt werden.
Eine bereits im aktuellen Studium erbrachte Leistung kann rückwirkend nicht mehr anerkannt werden.
Die Notengebung kann erfolgen:
- bei vergleichbaren Notensystemen wird die Note aus den vorangegangenen Studienzeiten übernommen
- um im Ausland erbrachte Noten umzurechnen, werden Tabellen herangezogen, die auf Grundlage der KMK beruhen
- bei unvergleichbaren Notensystemen wird ein "bestanden" ausgewiesen
Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester erfolgt nach folgendem Schema:
- Anerkennung von min. 30 ECTS: Einstufung in das 2. Fachsemester
- Anerkennung von min. 60 ECTS: Einstufung in das 3. Fachsemester
- Anerkennung von min. 90 ECTS: Einstufung in das 4. Fachsemester
- Anerkennung von min. 120 ECTS: Einstufung in das 5. Fachsemester
So funktioniert´s
- Bereiten Sie alle wichtigen Unterlagen vor, wie z.B. Zeugnisse, Leistungsübersichten, Modulbeschreibungen etc.
- Kontaktieren Sie das Prüfungsamt! Der weitere Verlauf wird individuell geklärt.
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Wichtig zu wissen
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen im MBA Fernstudienprogramm ist durch §19 der Prüfungsordnung geregelt.
Die Prüfung auf Anerkennung erfolgt
- für Interessenten des MBA Fernstudienprogramms gegen eine Gebühr in Höhe von 100,- Euro pro Antrag (wird bei Immatrikulation erstattet)
- für immatrikulierte Studierende des MBA Fernstudienprogramms kostenfrei
Die Anerkennung ist nur modulfüllend möglich. Einzelne Kurseinheiten können nicht anerkannt werden.
Pro Antrag kann nur eine Anerkennung erfolgen.
Eine Anerkennung geht nicht mit einer Kostenermäßigung einher.
Für eine Anerkennung ist es notwendig, dass alle erforderlichen Unterlagen bis zum Ende des ersten Semesters vorliegen. Zudem muss das Anerkennungsverfahren vor Anmeldung zur jeweils anzuerkennenden Prüfungsleistung abgeschlossen sein.
So funktioniert´s
- Sie füllen pro anzuerkennendem Modul einen Antrag aus. Nur die erste Hälfte des Antrages wird von Ihnen ausgefüllt.
- Reichen Sie folgende Nachweise über die bereits erbrachten Leistungen zusätzlich zum Antrag ein:
- Zeugnisse (beglaubigt)
- Studienverlaufspläne (beglaubigt)
- Syllabi (beglaubigt)
- Senden Sie alle notwendigen Unterlagen per Post an das MBA Team.
Dokumente
FAQ
Dies ist möglich. Es kommt darauf an, wie viele ECTS Sie anerkannt bekommen. Ab 30 anerkannten ECTS rücken Sie in das 2. Fachsemester, ab 60 ECTS in das 3. Fachsemester etc. Beachten Sie, dass durch die Einstufung in ein höheres Fachsemester evtl auch Prüfungsleistungen zügiger abzuleisten sind.
Jein. Sollten Sie über Studienleistungen aus einem artverwandten Studiengang verfügen, so werden positive wie auch negative Leistungen anerkannt, also sowohl eine 1,0 als auch eine 5,0. Sollten Sie jedoch über Leistungen aus einem nicht antverwandten Studiengang verfügen oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, so werden lediglich die positiven Leistungen anerkannt.
Mit Fragen zur Anerkennung können Sie sich gern an Herrn Mauel unter der 02642 932 350 oder per E-Mail an mauel(at)rheinahrcampus.de wenden.
Ja, dies ist möglich und muss in jedem Fall individuell geprüft werden. Halten Sie hierzu Rücksprache mit Herrn Mauel unter der 02642 932 350 oder per E-Mail an mauel(at)rheinahrcampus.de.
Eine Anrechnung von im Auslandssemester erbrachten Leistungen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur auf Antrag möglich. Eine Anrechnung ist nur auf Modulebene möglich. Sie müssen sich in einer verpflichtenden Praxisphase befinden und das Modul muss seitens des Modulverantwortlichen anerkennungsfähig sein. Eine frühzeitige Rücksprache mit dem Modulverantwortlichen ist hier von Vorteil.