Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen. Bitte nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG. Die normale Studienbescheinigung genügt nicht!
Info zur Heizkostenpauschale
Bezüglich der Heizkostenpauschale bitten wir von Anfragen abzusehen, da die Pauschale ohne Antrag automatisiert ausgezahlt wird. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden Sie einen Bescheid erhalten. Danke für Ihr Verständnis.
Neue Antragstellung zum Wintersemester 2022/2023!
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im August 2022 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Einen Info-Brief dazu finden Sie hier!