Neue Antragstellung zum Wintersemester 2022/2023!
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im August 2022 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Einen Info-Brief dazu finden Sie hier!
Neue BAföG-Formblätter: „Farblich strukturiert, übersichtlicher, einfacher“
Ab dem Wntersemester 2020/2021 sind die Antragsformulare neu gestaltet worden. Zu finden sind diese auf unserer Seite bei den Formblättern oder auf www.bafög.de!
Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen. Bitte nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG. Die normale Studienbescheinigung genügt nicht!