Krankmeldung (Prüfungsrücktritt)
Testphase Wintersemester 2025/2026
Bitte beachten Sie, dass im Wintersemester 2025/2026 TESTWEISE die Krankmeldungen für Prüfungen (nicht aber bei mündliche Prüfungen, schriftliche Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten) ausgesetzt wurden!
Das bedeutet, dass Sie im Falle einer Erkrankung kein ärztliches Attest benötigen. Bei allen anderen Prüfungsformen z.B. mündliche Prüfungen, schriftliche Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten benötigen Sie weiterhin ein ärztliches Attest, wenn Sie erkranken und die Bearbeitungszeit verlängert werden soll.
Wir bitten Sie dennoch, sich rechtzeitig von einer Prüfung abzumelden (sofern noch möglich), sobald ersichtlich ist, dass Sie an der Prüfung nicht teilnehmen werden.
Bei Nichterscheinen wird Ihnen automatisch ein Rücktritt im Prüfungsverwaltungssystem verbucht.
Für Prüfungsleistungen wie schriftliche Hausarbeiten und Abschlussarbeiten, finden Sie das Formular zum Prüfungsrücktritt hier.