Prüfungsrücktritt

Wichtig zu wissen

Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens am dritten Tag (nicht Werktag) nach dem Prüfungstermin im Prüfungsamt vorzulegen. Trifft die Krankmeldung am vierten Tag oder später ein, wird diese nicht mehr akzeptiert und die versäumte Prüfung geht mit 0 Punkten in die Wertung ein.


Sogenannte "gelbe bzw. rosa Scheine" werden als Krankmeldung nicht akzeptiert, da hiermit lediglich Arbeitsunfähigkeit, jedoch keine Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird.


Ob Prüfungsunfähigkeit vorliegt, ist zunächst eine medizinische Frage, die abschließend von der Prüfbehörde entschieden werden kann. Damit die Prüfbehörde zu einer Entscheidung in der Lage ist, bedarf es bestimmter Angaben, die in dem ärztlichen Attest vorzusehen sind:

  • Dauer der Erkrankung
  • Termine der ärztlichen Behandlung
  • Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der vom Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellungen
  • Auswirkungen der Erkrankung auf die Prüfung

Das ärztliche (qualifizierte) Attest muss in einer auch für Laien nachvollziehbaren Sprache verfasst sein.


Der Patient kann seinen behandelnden Arzt i.S. der Attestierung von der ärztlichen Schweigepflicht befreien.

So funktioniert´s

  • Melden Sie sich umgehend persönlich, telefonisch oder per E-Mail beim Prüfungsamt.
  • Legen Sie ein qualifiziertes Attest unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage (nicht Werktage) nach dem Prüfungstermin, dem Prüfungsamt vor.
    • Schicken Sie uns das Attest gern per E-Mail vorab. Das Original reichen Sie schnellstmöglich nach.
  • Sollten Sie in einem Prüfungsfach bereits zum dritten Mal eine Krankmeldung vorlegen, muss das Attest vom Amtsarzt ausgestellt sein (ausgenommen MBA!)
  • Die o.g. Fristen verlängern sich nicht durch den zeitlichen Verzug in der E-Mail Bearbeitung oder telefonisch eingeschränkte Erreichbarkeit.

FAQ

Vorab können Sie uns gern das Attest per E-Mail zukommen lassen - bis spätestens 3 Tage (nicht Werktage) nach dem Prüfungstermin. Das Original senden Sie dem Prüfungsamt schnellstmöglich nach.

Nein. Wenn Sie sich rechtzeitig krankmelden und ein qualifiziertes Attest vorlegen, aus dem hervorgeht, dass Sie prüfungsunfähig sind, wird der Versuch nicht gezählt. Sollte Ihr Attest verspätet oder unvollständig eingereicht werden, geht die Prüfung mit 0 Punkten in die Wertung ein und zählt als unternommener Prüfungsversuch.

Laut Beschluss des Prüfungsausschusses vom 04.05.2022 ist eine Verschiebung der Pflichtanmeldung um ein Semester möglich. Schreiben Sie ein kurze E-Mail an pamt-wiso(at)rheinahrcampus.de und bitten um Verschiebung der Pflichtanmeldung. Voraussetzung zur Verschiebung ist, dass tatsächlich bereits eine (oder mehrere) Pflichtanmeldung(en) vorliegen und die Praxisphase mit dem Learning Agreement bzw. des Anmeldeformulars angemeldet wurde. Sobald die Abmeldefrist überschritten ist, können keine Verschiebungen mehr vorgenommen werden.

Ansprechpartner ist das Gesundheitsamt des Landkreises Ahrweiler. Informieren Sie sich bestenfalls über die Homepage des Gesundheitsamtes über Öffnungszeiten und Telefonnummern.