Prüfungsausschuss Prüfungsamt WiSo
Weiterführende Informationen
Auf dieser Seite sind die wichtigsten Informationen zum Prüfungsausschuss des Fachbereiches Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zusammengetragen.
Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Mittels der Navigation gelangen Sie zu den folgenden Inhaltspunkten:
Zusammensetzung des Prüfungsausschuss
Was macht der Prüfungsausschuss
Bitte beachten Sie:
Der Prüfungsausschuss tagt in der Regel alle 4 bis 6 Wochen und es können nur Anträge berücksichtigt werden, welche bereits 7 Tage vor einer Sitzung vorliegen.
Als Studierende/r sind Sie für ein entsprechendes Zeitmanagement verantwortlich. Planen Sie daher bitte bei allen Anträgen eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen ein.
Die nächste Sitzung des Prüfungsausschusses findet am 23.02.2026 statt. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die 7 Tage vor einer Sitzung vorliegen.
Hinweis:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 31 Fristen und Termine
3) Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
Wie setzt sich der Prüfungsausschuss zusammen?
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Professorinnen oder Professoren, einem studentischen Mitglied sowie einem Mitglied aus der Gruppe Mitarbeiter/in/ Assistent/in/ Lehrkraft.
Hinweis:
Die aktuelle Besetzung können Sie sich hier ansehen.
Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, ausgenommen das studentische Mitglied mit einer Amtszeit von einem Jahr.
Was macht der Prüfungsausschuss?
Der Prüfungsausschuss ist u.a. für Entscheidungen in Prüfungsangelegenheiten zuständig. Er achtet darauf, dass Bestimmungen der jeweiligen Prüfungsordnungen eingehalten werden und gibt Anregungen zur Reform von Prüfungsordnungen.
Der Prüfungsausschusses tagt in einem Abstand von ca. 4-6 Wochen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Wann stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
Sie haben einen "besonderen Fall", welcher sich nicht mit Ihrer Dozentin / Ihrem Dozenten oder dem Prüfungsamt klären lässt
Sie möchten einen Widerspruch gegen einen Bescheid (z.B. vom Prüfungsamt) einreichen
Sie möchten einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich (weiterführende Informationen entnehmen Sie z.B. dem Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz) stellen
Wichtig: Anträge auf Nachteilsausgleich für die Prüfungsphase im Sommersemester müssen dem Prüfungsausschuss spätestens in seiner Mai-Sitzung vorliegen, Anträge auf Nachteilsausgleich für die Prüfungsphase im Wintersemester spätestens zur November-Sitzung.
Wie stelle ich einen Antrag an den Prüfungsausschuss?
So funktioniert's (in 4 Schritten):
Schritt 1:
Formulieren Sie einen schriftlichen Antrag, in dem Sie ausformulieren "was man Ihnen gewähren sollte" und "aus welchem Grundman Ihnen dies gewähren sollte".
Schritt 2:
Sammeln Sie zugehörige Nachweise, z.B. ärztliche Atteste.
Hinweis:
Der Prüfungsausschuss entscheidet nur auf Basis von Fakten. Sollten Sie einen Sachverhalt beschreiben, diesen jedoch nicht belegen können, wird Ihr Antrag kaum Aussicht auf Erfolg haben.
Schritt 3:
Unterschreiben Sie Ihren Antrag und senden Sie diesen mit allen Nachweisen, Erläuterungen und Anhängen - idealerweise per PDF - an das Prüfungsamt. Stellen Sie sicher, dass aus dem Betreff ersichtlich ist, dass es sich um einen Antrag handelt, und aus der Anrede, dass er an den Prüfungsausschuss gerichtet ist.
Hinweis:
Verwenden Sie hierfür nur Ihre Studierenden-E-Mail!
Schritt 4:
Innerhalb von ca. 14 Tagen nach der Sitzung des Prüfungsausschusses, in dem Ihr Anliegen behandelt worden ist, erhalten Sie einen offiziellen Bescheid über Ihren Sachverhalt. Dem Bescheid können Sie (im Falle einer Ablehnung Ihres Antrages) außerdem die Begründung entnehmen. Es ist nicht möglich, vorab Informationen zu der Entscheidung des Prüfungsausschusses über Ihren Antrag zu erhalten.
Mitglieder
Vorsitzender des Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Ralph Westerhoff
westerhoff
Sonstiges Mitglied:
Nicole Dedenbach (Wiss. Mitarbeiterin)
dedenbach
Stellv. Vorsitzender des Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Olaf Winkelhake
winkelhake
Studentisches Mitglied:
Daniel Smuda
dsmuda
Mitglied des Prüfungsausschusses:
Prof. Dr. Uwe Hansen
hansen