Besonderheiten zur Bewerbung

Gemäß § 35 Absatz 1 HochSchG i.V. mit § 65 Absatz 1 und Absatz 2 können sich folgende Personen, die nicht über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen (beruflich Qualifizierte), für eine Eignungsprüfung bewerben, wenn sie über mindestens drei Jahre anschließende einschlägige Berufspraxis verfügen und diese nachweisen:

  1. Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife,
  2. Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis gemäß § 3 in Verbindung mit §§ 1, 2 der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen vom 9. Dezember 2010 abgeschlossen haben,
  3. Personen, die eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfungen abgeschlossen haben.

Die Eignungsprüfung dient der Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen Studiums und umfasst folgende Teile:

  1. Prüfung durch schriftliche Darlegung der Motivation für die Wahl des Studiengangs MAKS anhand eines entsprechenden Schreibens von bis zu zwei DIN A4-Seiten, aus dem der Zusammenhang zwischen einschlägiger Berufserfahrung, angestrebtem Studiengang inklusive angestrebter Vertiefung und beruflichen Zukunftsplänen deutlich hervorgeht. Für die einzelnen Vertiefungen des MAKS kann ergänzend zum Motivationsschreiben ein Empfehlungsschreiben auskunftsfähiger Personen oder Institutionen vorgesehen werden, wenn damit die Eignung besser nachgewiesen werden kann.
  2. Prüfung durch schriftliche Darlegung der beruflichen Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen auf den Gebieten der Kindheitspädagogik, der Sozialen Arbeit bzw. des Sozialmanagements. Dies dient insbesondere der Prüfung der fachlichen Kompetenz auf den Gebieten der Kindheitspädagogik, der Sozialen Arbeit bzw. des Sozialmanagements. Die beschriebenen Erfahrungen und Kompetenzen sind durch geeignete Nachweise zu belegen.
  3. Prüfung der methodischen Kompetenz anhand eines rund 5-minütigen Vortrages zu einem Thema aus der bisherigen einschlägigen Berufspraxis der Bewerberin oder des Bewerbers mit einer Präsentation und anschließender Diskussion.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.mbwwk.rlp.de/wissenschaft/studieren-in-rheinland-pfalz/hochschulzugang-fuer-beruflich-qualifizierte/