Top 9 der häufigsten Fragen

Nein. Zur Bewerbung ist kein abgeschlossener Praxisvertrag mit einem Verein notwendig. Im Falle einer Zusage und Aufnahme in den Studiengang Sportmanagement wird ein Kooperationsvertrag mit dem LSB RLP oder dem LSB NRW versandt.

Nein. Aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen betriebswirtschaftlichen Studiengang handelt, gibt es keine Aufnahmetests, mit denen die sportpraktischen Fähigkeiten überprüft werden. Da eine entsprechende Beziehung zum organisierten Sport für den Arbeitsmarktbezug des Studiums notwendig ist, wird allerdings die Affinität der Bewerberinnen und Bewerber zum Sport festgestellt. Detailierte Informationen hierzu finden sich unter der Frage "Nötige Qualifikationen?".

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Die zu erfüllenden Bedingungen ändern sich von Jahr zu Jahr, so dass zum so genannten "NC“ keine verbindlichen Aussagen gemacht werden können. In den letzten Jahren lag der "NC" immer unter einem Notendurchschnitt von 2,3. Über ein Abschlagssystem ist es möglich die Note zu verbessern. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Frage "Nötige Qualifikationen?" oder direkt in den Bewerbungsunterlagen.

Das Bewerbungsverfahren gliedert sich in zwei Schritte. Beide Schritte sind für eine gültige Bewerbung erforderlich. In dem ersten Schritt erfolgt eine allgemeine Online-Bewerbung. Im Anschluss darauf muss im zweiten Schritt ein zusätzlicher Bewerbungsantrag für den Studiengang Sportmanagement gestellt werden. Dieser ist mit den dazugehörigen Nachweisen sowie den geforderten Unterlagen aus der Online-Bewerbung an die Hochschule zu senden. Weitere Informationen finden Sie unter der Kategorie Bewerbung & Zulassung. 

Da es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang handelt, sind gesetzlich so genannte Ausschlussfristen vorgeschrieben. Die Bewerbungsunterlagen müssen jeweils bis spätestens zum 15. Juli, 24:00 Uhr, für Bewerbungen zum Wintersemester und bis zum 15. Januar, 24:00 Uhr, für Bewerbungen zum Sommersemester beim RheinAhrCampus Remagen eingegangen sein. Für die Fristwahrung sind die Bewerber verantwortlich.

Es fallen keine Studiengebühren an, da es sich um eine staatliche Hochschule handelt. Lediglich der Semesterbeitrag wird erhoben, darin sind Beiträge für das Semesterticket, den AStA und das Studierendenwerk enthalten.

Die Aufnahme des Studiums ist in der Regel nur zum ersten Semester möglich. Jedoch können Scheine aus dem vorherigem Studium ggf. angerechnet und so das Studium dann verkürzt werden. Bereits erworbene Scheine aus einem anderen BWL-Studium oder auch andere erbrachte Leistungen können nur dann anerkannt werden, wenn sie nach Inhalt, Umfang und Niveau mit den Lehrveranstaltungen des Studiengangs Sportmanagement übereinstimmen. Dieses wird im Einzelfall durch die entsprechenden Professoren geprüft. Anträge sind an das Prüfungsamt zu richten.

Aufgrund der engen Bindung an den organisierten Sport werden die bisherigen sportspezifischen Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber in das Eignungsverfahren einbezogen. Zu den Grundvoraussetzungen gehören sportliche Aktivität, Mitgliedschaft in einem Sportverein und ehrenamtliches Engagement im Sport. Zusätzlich erhalten besonders engagierte Bewerbende Abzüge von ihrer Abschlussnote. Berücksichtigt werden beispielsweise langfristige Mitarbeit im Sportverein oder -verband, Lizenzen im organisierten Sport wie Trainer- oder Übungsleiterlizenzen, eine Ausbildung als Sport- und Fitnesskaufleute oder die Mitgliedschaft in einem nationalen Leistungssportkader.

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