BAföG

Aufgrund von hohen Antragszahlen bitten wir von telefonischen Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen. Wir danken für Ihr Verständnis.

Neue Antragstellung zum Sommersemester 2024!

Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im 02.2024 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag  drei Monate vor Ablauf  des  Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

Einen Info-Brief (PDF) dazu finden Sie hier!

Studienbescheinigung nach § 9 BAföG

Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen. Bitte nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG. Die normale Studienbescheinigung genügt nicht!