BAföG
Neue Antragstellung zum Sommersemester 2024!
Wir möchten BAföG-Empfänger, deren Bewilligungszeiträume im 02.2024 enden, auf eine frühzeitige Antragstellung zur Weiterförderung aufmerksam machen. Bitte beachten Sie, dass ein Wiederholungsantrag drei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
Studienbescheinigung nach § 9 BAföG
Bitte denken Sie daran, dass Sie die Immatrikulationsbescheinigungen für jedes Semester unaufgefordert vorlegen. Bitte nur die Bescheinigung nach § 9 BAföG. Die normale Studienbescheinigung genügt nicht!