Fragen & Antworten
1. Wo kann ich meine praktische Vorbildung (Vorpraktikum) anerkennen lassen?
Bei der Studienberatung (Hey Wiwi).
Bitte beachten Sie zusätzlich die Hinweise zur praktischen Vorbildung auf der Seite des Prüfungsamtes.
2. Werden meine beglaubigten Unterlagen (z. B. das Zeugnis der Berufsschule), die ich zu Bewerbungsbeginn beim Studierendenservice eingereicht habe, automatisch an den Fachbereich WiWi zur Anerkennung der praktischen Vorbildung weitergegeben?
Nein, die Unterlagen verbleiben beim Studierendenservice. Daher müssen Sie die Nachweise noch einmal bis spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters im Fachbereich bei Ihrem Studiengangsberater/ Ihrer Studiengangsberaterin vorlegen.
3. An wen muss ich mich wenden, wenn ich Probleme beim Anmelden meiner Klausuren habe?
An das Prüfungsamt Wirtschaftswissenschaften. Bitte senden Sie eine aussagekräftige E-Mail mit Ihrem vollständigen Namen, Ihrer Matrikelnummer, dem anzumeldenden Modul und einem Screenshot mit der Beschreibung des Problems bzw. der Fehleranzeige innerhalb der An- und Abmeldefrist an das Prüfungsamt.
4. Wo erhalte ich eine Übersicht meiner Leistungen (englisch/deutsch)?
Sie können die Leistungsübersicht (englisch/deutsch) in ICSM herunterladen. Hier geht es zum ICSM-Portal.
Sofern Sie eine von der Hochschule unterschriebene Leistungsübersicht (englisch/deutsch) benötigen, füllen Sie bitte das Formular „Antrag auf Ausstellung einer Leistungsübersicht“ (unter Formulare & Dokumente) aus und reichen es im Fachbereichssekretariat (entweder per Post oder per Mail ) ein.
5. Wo erhalte ich eine Studienbescheinigung?
Im neuen Studierendenportal
6. Welche Hilfsmittel darf ich während der Klausur verwenden?
Ihr/e jeweilige/r Prüfer/in wird Sie rechtzeitg informieren, welche Hilfsmittel bei der entsprechenden Prüfung/Klausur zugelassen sind. Darüber hinaus erhalten Sie am Prüfungstag eine Einweisung durch die aufsichtführenden Personen.
Bitte beachten Sie zusätzlich unsere Klausurgrundsätze des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften.
7. Wo finde ich die aktuellen Prüfungs- und Klausurgrundsätze?
Die aktuellen Prüfungs- und Klausurgrundsätze des Fachbereich Wirtschaftswissenschaften finden Sie unter Formulare & Dokumente.
8. Wie verhalte ich mich im Krankheitsfall (während der Klausurphase)?
Sollten Sie innerhalb der Klausurphase erkranken und sich nicht in der Lage fühlen, an einer Modulprüfung teilzunehmen, informieren Sie sich bitte im Bereich Prüfungsrücktritt über das entsprechende, unverzügliche Vorgehen.
9. Woher weiß ich, bei welchem Prüfenden (m/w/d) ich eine Prüfung anmelden und schreiben muss?
Sie können diese Information dem Vorlesungsplan entnehmen, zudem klönnen Sie die Prüfenden (m/w/d) mit Ihren angemeldeten Prüfungen im Belegungsplan in ICMS einsehen.
10. Ich habe eine Klausur nicht bestanden oder bin nicht erschienen. Wann muss ich sie wiederholen?
Aufgrund des Wegfalls der Pflichtanmeldung, müssen Sie die Klausur nicht im folgenden Semester ablegen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich nach wie vor an den Studienverlaufsplänen zu orientieren, da dieser maßgeblich für die Prüfungsplanung ist.
11. Ich habe eine Prüfung im vergangenen Semester nicht bestanden, bei welchem Prüfer (m/w/d) muss ich die Prüfung wiederholen?
Sie müssen die Prüfung immer bei dem Prüfenden schreiben, der für Sie und Ihren Studiengang im aktuellen Semester im Vorlesungsplan hinterlegt ist. Bei Pflichtanmeldungen hinterlegt das Prüfungsamt den entsprechenden Prüfenden im System. Dies können Sie über "Info zu den angemeldeten Prüfungen" überprüfen.
Beispiel:
Sie studieren "Business Administration, B. Sc." und haben im Sommersemester die Prüfung "Einführung in das Rechnungswesen" bei Herrn Prof. Dr. Mertes nicht bestanden bzw. haben sich angemeldet und sind nicht angetreten. Zunächst befinden Sie sich im Prüfungsverfahren und werden daher von Amts wegen für das Wintersemester "pflichtangemeldet". Im Wintersemester liest jedoch Herr Schütz "Einführung in das Rechnungswesen" für die Studierenden im Studiengang "Business Administration, B. Sc.". Daher melden Sie Ihre Prüfung im Wintersemester bei Herrn Schütz an und nicht bei Herr Prof. Dr. Mertes.
12. Ich habe eine Prüfung der alten Prüfungsordnung nicht bestanden/ bisher noch nicht abgelegt. Die "alte" Vorlesung wird so im Vorlesungsplan nicht mehr angeboten. Bei wem schreibe ich die Prüfung?
Für Vorlesungen, die gem. einer älteren, auslaufenden Prüfungsordnungsversion nicht mehr angeboten werden, können Prüfungen und Leistungsnachweise noch i. d. R. fünf Jahre (siehe jeweilige Prüfungsordnung) nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung abgelegt werden. Hierbei gilt, dass die-/derjenige Prüfende/r ist, die/der die Vorlesung letztmalig gem. dem Vorlesungsplan angeboten hat.
Beispiel:
Der jeweilige Prüfer in dem Modul "Grundlagen des Bilanzrechts" (PO 2014) ist derjenige, der die Vorlesung "Grundlagen des Bilanzrechts" letztmalig für den entsprechenden Studiengang gelesen hat. Die Vorlesung "Grundlagen des Bilanzrechts" wurde letztmalig im Sommesemester 2019 gelesen,
- für den Studiengang Business Administration von Prof. Dr. Karami und
- für die Studiengänge Mittelstandsmanagement und Marketing & Int. Business von Prof. Dr. Mertes.
13. Ich habe in einem Modul nur noch einen Prüfungsversuch. Kann ich den letzten Versuch als mündliche Prüfung absolvieren?
Nein, alle Modulprüfungen werden wie im Prüfungsplan bzw. dem dazugehörigen Modulhandbuch beschrieben absolviert.
14. Ich bin mit der Note einer bestandenen Prüfung nicht zufrieden. Kann ich die Prüfung wiederholen?
Nein, vergleichen Sie dazu bitte Ihre Prüfungsordnung.
15. Erhalte ich mein Zeugnis nach dem Bestehen des Studiums automatisch?
Nein, Sie müssen die Zeugnisausstellung im Sekretariat beantragen. Bitte füllen Sie dazu den „Antrag auf Ausstellung der Zeugnisdokumente“ (unter Formulare & Dokumente) aus und reichen im Sekretariat ein.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung Ihrer Zeugnisdokumente ungefähr zwischen 3-7 Wochen in Anspruch nehmen kann.
16. Wie kann ich mich exmatrikulieren bzw. was ist bei einer Exmatrikulation zu beachten?
Die Exmatrikulation beendet Ihre Zugehörigkeit zur Hochschule Koblenz als Studentin oder Student. Wer exmatrikuliert ist, besitzt somit keinen Studierendenstatus mehr.
In einigen Fällen werden Sie automatisch (von Amts wegen) exmatrikuliert, zum Beispiel wenn Sie keine Rückmeldung durch Zahlung des Semesterbeitrags vorgenommen oder Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Die Exmatrikulation erfolgt dann immer zum Ende eines Semesters (28.02./31.08.).
Den Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie online über das Hochschulportal.
Melden Sie sich hierzu mit Ihrem Hochschulaccount an und beantragen unter dem Punkt "Mein Studium > Studienservice" die Exmatrikulation.
Sie können sich aber auch jederzeit während des Semesters auf Antrag exmatrikulieren. Sie können den Zeitpunkt in solchen Fällen selbst bestimmen, allerdings ist eine rückwirkende Exmatrikulation nicht möglich. Im Anschluss an die Exmatrikulation erhalten Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung.
17. Was muss ich bezüglich „freiwilliger Zusatzleistungen“ wissen?
Prüfungs- und/oder Studienleistungen können als freiwillige Zusatzleistungen gewählt werden, wenn Sie als Studierende in jener Prüfungsordnung eingeschrieben sind, die diese Prüfungs- und/oder Studienleistungen regelt (vgl. § 7 Abs. 5 der für Sie gültigen Prüfungsordnung).
Freiwillige Zusatzleistungen werden per Papierformular innerhalb der vom Fachbereich vorgegebenen An- und Anmeldefristen angemeldet. Eine freiwillige Zusatzleistung erscheint mit der Note und den ECTS-Punkten im Konto „Freiwillige Zusatzleistungen“ in der Leistungsübersicht in ICSM, aber auf keinem Fall auf dem Zeugnis.
Freiwillige Zusatzleistungen fließen nicht in die Gesamtnote ein. Freiwillige Zusatzleistungen können im Falle eines Nicht-Bestehens max. zweimal wiederholt werden, Verbesserungsversuche sind ausgeschlossen.
Eine erstmals als freiwillige Zusatzleistung angemeldete/bestandene Prüfungsleistung kann unter keinen Umständen in einen „normalen Schwerpunkt“ oder „ein normales Elective“ umgewandelt werden. Gleiches gilt für bereits (bestandene) Schwerpunkte und Electives, die nicht nachträglich in freiwillige Zusatzleistungen umgewandelt werden können.
Sollten Sie eine freiwillig belegte Zusatzleistung nicht bestehen, müssen Sie die dazugehörige Modulprüfung nicht verpflichtend im nächsten Semester wieder ablegen. Eine nicht bestandene, freiwillig belegte Zusatzleistung erscheint ebenfalls nicht auf dem Zeugnis.
18. Welche Module kann ich im Rahmen meiner „Überfachlichen Lehre“ im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften belegen?
Im Rahmen der „Überfachlichen Lehre“ (Modul in Studiengängen des Fachbereichs bauen – kunst – werkstoffe und des Fachbereichs Ingenieurwesen) können Sie in unserem Fachbereich bei vorhandener Kapazität lediglich das Modul "Volkswirtschaftslehre I (Mikroökonomie)" bei Prof. Dr. Sellenthin als überfachliche Qualifikation belegen. Andere Module sind leider nicht möglich (Stand 10.08.2020).
Ihre Anmeldung können Sie innerhalb der An- und Abmeldefrist des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften selbstständig über ICSM tätigen. Die Anmeldefristen werden immer rechtzeitig auf der Seite der An- und Abmeldefristen des Prüfungsamtes WIWI bekannt gegeben.
19. Kann ich einen nicht bestandenen/ nicht angetretenen Schwerpunkt bzw. ein nicht bestandenes/ nicht angetretenes Elective im nächsten Semester wechseln?
Nein, das ist nicht möglich. Wenn Sie sich verbindlich zu einer Prüfung angemeldet und diese nicht bestanden oder angetreten haben, liegt die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung in Ihrem Verantwortungsbereich. Eine Pflichtanmeldung seitens des Prüfungsamtes findet nicht statt.
20. Ein Modul wird nur einmal im Jahr angeboten. Kann ich mich jedes Semester zur Prüfungsleistung anmelden?
Nein. Sie können sich in einem Semester nur zu jenen Prüfungen anmelden, deren Vorlesungen gem. dem Vorlesungsplan auch im jeweiligen Semester angeboten werden.
Wird ein Modul X beispielsweise nur im Wintersemester gelesen, können Sie sich nur im Wintersemester erstmalig zu diesem Modul anmelden. Eine Prüfungsanmeldung zum Modul X ist im Sommersemester nicht möglich.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Wiederholungsprüfungen (aufgrund von Pflichtanmeldungen).
21. Wann kann ich Klausureinsicht nehmen?
Die Prüfungs- und Klausureinsicht findet im Wintersemester 2025/2026 vor Ort an der Hochschule Koblenz im Raum AU 12 (dieser befindet sich im Untergeschoss) für Studierende des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften und der Fachbereiche der Wirtschaftsingenieure statt.
Sie können sich in der Zeit vom 15.09.2025 bis zum 17.10.2025 bis einschließlich 23:59 Uhr ausschließlich via OLAT zu der Prüfungs- und Klausureinsicht über folgenden Link anmelden.
22. Kann ich bestandene Sprachmodule des CCS im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften anerkennen lassen?
Ab dem Sommersemester 2022 ist eine Anerkennung von Sprachmodulen des CCS (Centre for Communication Studies) grundsätzlich in den WIWI-Bachelorstudiengängen möglich. Ausnahmen stellen die Module Chinesisch A1-A2 und Business English I-III dar. Diese Module müssen im Fachbereich abgelegt werden.
Eine Anerkennung in einem Masterstudiengang ist nicht möglich.
Genauere Informationen zur Anerkennung von Sprachmodulen des CCS finden Sie unter der Rubrik Anerkennung & Anrechnung.
23. Bis wann kann ich von einer Prüfungsleistung zurücktreten?
Sie haben die Möglichkeit sich bis zu zwei Tage vor dem regulären Prüfungstermin / Klausurtermin abzumelden. Die Regelung der Abmeldung bis zwei Tage vor dem Prüfungstermin gilt ausschließlich für die Prüfungsform KLAUSUR. Für die restlichen Prüfungsformen, d.h. Hausarbeit, Portfolioprüfung, mündliche Prüfung endet die Abmeldefrist mit dem Ende der Anmeldefrist.
24. Aussetzung der Schreibzeit / Schreibzeitverlängerung
Gem. § 13 (4) der Prüfungsordnung beträgt die Bearbeitungszeit der BA-Abschlussarbeit einschließlich der Anfertigung der schriftlichen Ausarbeitung neun Wochen. Sie kann im Einzelfall durch den Prüfungsausschuss auf Grund eines schriftlich begründeten Antrages um bis zu zwei Wochen verlängert werden.
Der für die Verlängerung der Bearbeitungszeit nach § 13 Satz 4 PO erforderliche Ausnahmefall setzt jedoch das Vorliegen außergewöhnlicher, studien- oder prüfungsrelevanter Umstände voraus, die vom Studierenden nicht zu beeinflussen oder sonst zu vertreten waren wie z.B. das Vorliegen krankheitsbedingter Gründe.
Soziale Umstände allgemeiner Art, zu denen auch gehört, wenn Studierende aufgrund der „intensiven Betreuung ihres Kindes“ stark eingeschränkt sind oder wenn ein Studierender seinen Lebensunterhalt durch (regelmäßige) Erwerbstätigkeit bestreiten muss, stellen zwar eine zusätzliche Belastung dar. Es handelt sich aber nicht um eine vorübergehende Situation mit Ausnahmecharakter, sondern um eine dauerhafte Konfliktsituation, auf die der Studierende sich einstellen muss. Diese kann daher nicht zu einer ausnahmsweisen Verlängerung der Bearbeitungszeit der Bachelor-Arbeit führen.