Wahlbekanntmachung zu den Wahlen der Studierenden vom 17.- 23. November 2025

Von Montag, den 17.November ab 09:00 Uhr bis Sonntag, den 23. November 2025 18:00 Uhr finden elektronische Wahlen zu den folgenden Gremien der Hochschule Koblenz statt:

  • Es werden die Mitglieder der Studierenden in den Senat gewählt.
    Wahlberechtigt und wählbar sind die Studierenden der Hochschule Koblenz (§ 11 Abs. 1 Satz 2 der Wahlordnung der Hochschule Koblenz), sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Auf § 2 der Wahlordnung der Hochschule Koblenz wird ausdrücklich verwiesen.

    Für den Senat der Hochschule sind zwei Mitglieder zu wählen. Es sollen ebenso viele Ersatzmitglieder gewählt werden. 
    Die Amtszeit beginnt am 01. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2026. Es werden die Mitglieder der Studierenden in den Rat der Fachbereiche

  • Es werden die Mitglieder der Studierenden in den Rat der Fachbereiche

    - bauen-kunst-werkstoffe
    - Ingenieurwesen
    - Mathematik, Informatik, Technik
    - Sozialwissenschaften 
    - Wirtschaftswissenschaften
    - Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

    gewählt.

    Wahlberechtigt und wählbar zu den Fachbereichsräten sind die Studierenden des jeweiligen Fachbereichs (§ 11 Abs. 2 der Wahlordnung der Hochschule Koblenz), sofern sie im Wählerverzeichnis dieses Fachbereichs eingetragen sind. Auf § 2 der Wahlordnung der Hochschule Koblenz wird ausdrücklich verwiesen.

    Für jeden Fachbereichsrat sind sechs Mitglieder zu wählen. Es sollen ebenso viele Ersatzmitglieder gewählt werden. 
    Die Amtszeit beginnt am 01. Januar 2026 und endet am 31. Dezember 2026.

1. Wahlvorschläge

Gemäß § 13 der Wahlordnung sind Wahlvorschläge

bis spätestens Mittwoch, den 29. Oktober 2025

bei dem zuständigen Wahlamt einzureichen. 
Die Wahlvorschläge können postalisch, elektronisch oder persönlich beim Wahlamt abgegeben werden. Die von der Wahlleitung vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden.
Formular Wahlvorschlag Senat (PDF)
Formular Wahlvorschlag Fachbereichsrat (PDF) 

Bitte beachten Sie bei der persönlichen Abgabe die jeweiligen Dienstzeiten der Wahlämter.

Ein Wahlvorschlag darf nur Personen aus der jeweiligen Wahlgruppe enthalten (§ 13 Abs. 2 der Wahlordnung der Hochschule). Eine Person darf nur in einen Wahlvorschlag aufgenommen werden.
Es ist eine Erklärung der Vorgeschlagenen beizufügen, dass sie mit ihrer Bewerbung einverstanden sind.

Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Wahlberechtigten der jeweiligen Wahlgruppe unterschrieben sein. Die Unterschrift durch Bewerberinnen und Bewerber ist statthaft. Wahlberechtigte können nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

2. Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis wird ab dem 17. Oktober 2025 bei dem zuständigen Wahlamt ausgelegt und kann während der Dienststunden eingesehen werden. 
Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 07. November 2025, während der Dienststunden beim Wahlamt zu beantragen.

3. Digitale Stimmabgabe / Briefwahl

Die Wahlen erfolgen als internetbasierte Online-Wahl (elektronische Wahl), sofern im Vorfeld keine Briefwahl beantragt wurde. 
Der Link zum Online-Wahlportal sowie die Zugangsdaten werden den Wahlberechtigten per E-Mail versendet. Des Weiteren erhalten sie Informationen über die Nutzung des Wahlportals.

Wahlberechtigte können bis zum 07. November 2025 schriftlich oder persönlich beim zuständigen Wahlamt oder der Wahlleitung Briefwahl beantragen. 
Die erforderlichen Briefwahlunterlagen werden dann übersandt oder ausgehändigt. Der Wahlschein enthält die notwendigen Hinweise für das Briefwahlverfahren. Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat oder wem sie übersandt worden sind, kann ihre oder seine Stimme nur im Wege der Briefwahl abgeben. 
Der Wahlbriefumschlag ist an das Wahlamt oder die Wahlleitung zu senden oder diesen abzugeben. Er muss bis zum Ablauf der Wahlzeit beim jeweiligen Wahlamt oder der Wahlleitung eingegangen sein. 
Bei der Briefwahl wird mit amtlich hergestellten verschiedenfarbigen Stimmzetteln abgestimmt. 

4. Eine Stimmabgabe durch Stellvertreter ist unzulässig.

5. Wahlsystem

Es findet personalisierte Verhältniswahl statt. Liegt nur ein zugelassener Wahlvorschlag oder nur Einzelvorschläge vor oder übersteigt die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Personen die Zahl der zu wählenden nicht, findet Mehrheitswahl statt. 
Bei personalisierter Verhältniswahl kann die Stimme nur für eine Liste abgegeben werden. Bei der Mehrheitswahl wird auf jedem Stimmzettel angegeben, wie viele Mitglieder in der Gruppe gewählt werden können. 

 6. Paritätische Repräsentanz

Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Frauen als Wahlbewerberinnen vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass sie in den Kollegialorganen entsprechend ihrem Anteil in den Mitgliedergruppen repräsentiert sind.

10.10.2025
Die Wahlleitung

Zusatzinformationen

Über Ihre Hochschulmailadresse erhalten Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten und den Link zur Wahl. Bitte schauen Sie daher regelmäßig in Ihr E-Mail-Konto. Die zu versendenden Zugangsdaten werden von der Firma Polyas GmbH versendet.

Das Wählerverzeichnis einsehen und Wahlvorschläge abgeben, können Sie in den folgenden Wahlämtern.

Übersicht der Wahlämter 2025

Fachbereich b-k-w Campus Koblenz

Sekretariat H104

Fachbereich b-k-w Standort Höhr-Grenzhausen

Raum 102

Fachbereich Ingenieurwesen

Raum: Sekretariat F153

Fachbereich Mathematik, Informatik, Technik

Raum: Sekretariat C 207 und C 213

Fachbereich Sozialwissenschaften

Raum: Sekretariat der Geschäftsstelle J115

Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Dekanatssekretariat A 207

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Raum: Sekretariat J019

Bitte überprüfen Sie, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und dem richtigen Fachbereich zugeordnet sind. Falls dies nicht zutrifft, veranlassen Sie bitte eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses. Eine Teilnahme an der elektronischen Online-Wahl ist nur möglich, wenn das Wählerverzeichnis vollständig und korrekt ist.

Für den Wahlvorschlag nutzen Sie bitte das vorgeschriebene Formular.
Formular Wahlvorschlag Senat (PDF)
Formular Wahlvorschlag Fachbereichsrat (PDF)

Wahlvorschläge können bis zum 29.10.2025 entgegengenommen werden.

Möchten Sie das Wahl-Tool nicht nutzen, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Diese muss bis spätesten zum 07.11.2025 im jeweiligen Wahlamt oder bei der Wahlleitung beantragt werden.

Das Wahlergebnis wird am 24.11.2025 um 14:00 Uhr im Senatsraum in öffentlicher Sitzung vom Wahlausschuss festgestellt.

Als Wahlleitung für die Wahl der Mitglieder in die Fachbereichsräte und in den Senat sind Frau Heß und Frau Becker bestellt.

Den Wahlausschuss bilden folgende Personen

Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren:

Vertreter der Mitarbeitenden:

Vertreter der Studierenden:

Herr Aaron Artik