1. Wahlvorschläge
Gemäß § 13 der Wahlordnung sind Wahlvorschläge
bis spätestens Mittwoch, den 29. Oktober 2025
bei dem zuständigen Wahlamt einzureichen.
Die Wahlvorschläge können postalisch, elektronisch oder persönlich beim Wahlamt abgegeben werden. Die von der Wahlleitung vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden.
Formular Wahlvorschlag Senat (PDF)
Formular Wahlvorschlag Fachbereichsrat (PDF)
Bitte beachten Sie bei der persönlichen Abgabe die jeweiligen Dienstzeiten der Wahlämter.
Ein Wahlvorschlag darf nur Personen aus der jeweiligen Wahlgruppe enthalten (§ 13 Abs. 2 der Wahlordnung der Hochschule). Eine Person darf nur in einen Wahlvorschlag aufgenommen werden.
Es ist eine Erklärung der Vorgeschlagenen beizufügen, dass sie mit ihrer Bewerbung einverstanden sind.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zwei Wahlberechtigten der jeweiligen Wahlgruppe unterschrieben sein. Die Unterschrift durch Bewerberinnen und Bewerber ist statthaft. Wahlberechtigte können nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
2. Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird ab dem 17. Oktober 2025 bei dem zuständigen Wahlamt ausgelegt und kann während der Dienststunden eingesehen werden.
Eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses ist bis zum 07. November 2025, während der Dienststunden beim Wahlamt zu beantragen.
3. Digitale Stimmabgabe / Briefwahl
Die Wahlen erfolgen als internetbasierte Online-Wahl (elektronische Wahl), sofern im Vorfeld keine Briefwahl beantragt wurde.
Der Link zum Online-Wahlportal sowie die Zugangsdaten werden den Wahlberechtigten per E-Mail versendet. Des Weiteren erhalten sie Informationen über die Nutzung des Wahlportals.
Wahlberechtigte können bis zum 07. November 2025 schriftlich oder persönlich beim zuständigen Wahlamt oder der Wahlleitung Briefwahl beantragen.
Die erforderlichen Briefwahlunterlagen werden dann übersandt oder ausgehändigt. Der Wahlschein enthält die notwendigen Hinweise für das Briefwahlverfahren. Wer Briefwahlunterlagen erhalten hat oder wem sie übersandt worden sind, kann ihre oder seine Stimme nur im Wege der Briefwahl abgeben.
Der Wahlbriefumschlag ist an das Wahlamt oder die Wahlleitung zu senden oder diesen abzugeben. Er muss bis zum Ablauf der Wahlzeit beim jeweiligen Wahlamt oder der Wahlleitung eingegangen sein.
Bei der Briefwahl wird mit amtlich hergestellten verschiedenfarbigen Stimmzetteln abgestimmt.
4. Eine Stimmabgabe durch Stellvertreter ist unzulässig.
5. Wahlsystem
Es findet personalisierte Verhältniswahl statt. Liegt nur ein zugelassener Wahlvorschlag oder nur Einzelvorschläge vor oder übersteigt die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Personen die Zahl der zu wählenden nicht, findet Mehrheitswahl statt.
Bei personalisierter Verhältniswahl kann die Stimme nur für eine Liste abgegeben werden. Bei der Mehrheitswahl wird auf jedem Stimmzettel angegeben, wie viele Mitglieder in der Gruppe gewählt werden können.
6. Paritätische Repräsentanz
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, Frauen als Wahlbewerberinnen vorzuschlagen, um sicherzustellen, dass sie in den Kollegialorganen entsprechend ihrem Anteil in den Mitgliedergruppen repräsentiert sind.
10.10.2025
Die Wahlleitung