Präsidium

Der Präsident, die Vizepräsident:innen sowie der Kanzler bilden das Präsidium der Hochschule Koblenz.

Präsidium der Hochschule Koblenz

Das Präsidium versteht sich als kollegiales Gremium. Jedem Mitglied untersteht ein eigener Geschäftsbereich, den sie oder er nach gemeinsam entwickelten Zielstellungen eigenverantwortlich leitet. Einzelheiten regelt der Geschäftsverteilungsplan, dabei werden alle Ressort übergreifenden Querschnittsaufgaben in enger Zusammenarbeit erfüllt.

Die Amtszeit des Vizepräsidenten für Studium und Lehre endete am 31.05.2026, die der Vizepräsidentin für Forschung und des Vizepräsidenten für Transfer und regionale Entwicklung am 31.08.2026. Das Vizepräsidium für Lehre und Studium wird momentan durch den Präsidenten vertreten. Neu geschaffen wird statt des Ressorts Transfer und regionale Entwicklung ein Vizepräsidium für Internationalisierung und Nachhaltigkeit. 

Mit den Dekaninnen und Dekanen der Fachbereiche trifft sich das Präsidium zu regelmäßigen Sitzungen, um Fragen der strategischen Entwicklung der Hochschule Koblenz sowie der operativen Steuerung der Hochschulangelegenheiten zu erörtern.

Das Präsidium

Präsident

Der Präsident leitet die Hochschule Koblenz und vertritt sie nach außen. Er sorgt für ein gedeihliches Zusammenwirken der Organe sowie der Mitglieder der Hochschule. Gemäß Geschäftsverteilungsplan verantwortet er insbesondere folgende Bereiche:

  • Leitung der Hochschule
  • Vertretung der Hochschule nach außen
  • Vertretung der Hochschule in regionalen und überregionalen Wirtschafts- und Wissenschaftsallianzen
  • Landeshochschulpräsidentenkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz
  • Internationales
  • Hochschulentwicklung als Querschnittsaufgabe
  • Vorsitz im Senat
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Diversity
  • Leistungsbezüge nach der W-Besoldung

Vizepräsident für Studium und Lehre

Der Vizepräsident für Studium und Lehre vertritt den Präsidenten in akademischen Angelegenheiten. Beim Vizepräsidenten für Lehre und Studium ist ein Großteil des Student-Life-Cycle angegliedert, beispielsweise die Bibliotheken und das zentralen Prüfungswesen. Zudem fällt die Abteilung "Kompetenzzentrum Studium und Lehre" in seinen Zuständigkeitsbereich.

Vizepräsidentin für Forschung

Die Vizepräsidentin für Forschung, der die Abteilung Forschung untersteht, verantwortet alle Aktivitäten im Bereich der Forschung, unter anderem Forschungsanträge, Drittmittel und Qualität in der Forschung. Außerdem fallen das Graduiertenzentrum und das Ada-Lovelace-Projekt in ihren Arbeitsbereich.

Vizepräsident für Transfer und regionale Entwicklung

Der Vizepräsident für Transfer und regionale Entwicklung, dem die Abteilung Transfer untersteht, kümmert sich unter anderem um Themen wie Gründungsförderung, Patente und die Pflege von Unternehmenskontakten. Auch fallen in seinen Bereich das duale Studium und die Koordination der Hochschulaktivitäten auf der Bundesgartenschau 2029.

Kanzler

Der Kanzler leitet die Verwaltung der Hochschule; er ist Beauftragter für den Haushalt (§ 9 der Landeshaushaltsordnung - LHO -) und erledigt die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten. Der Kanzler vertritt in seinem Aufgabengebiet den Präsidenten.

Gemäß Geschäftsverteilungsplan verantwortet der Kanzler des Weiteren folgende Bereiche:

  • Personal
  • Finanzen
  • Rechtsangelegenheiten
  • Gebäudemanagement
  • Arbeitssicherheit
  • Hochschulzentrum für Informations- und Medientechnik (HIM)
  • Gesundheitsmanagement
  • Personalentwicklung
  • Ausbildung
  • Klimaschutzmanagement
  • Bibliothek
  • Studierendenverwaltung
  • Dienstreisemanagement

Präsident

    Kanzler

    Büro des Kanzlers