1. Bei der Bewerbung bzw. Einschreibung an der Hochschule muss ein Vertrag mit einem Unternehmen (Ausbildungs-/Praktikums-/Studienvertrag) über die gesamte Studiendauer nachgewiesen werden.
2. Wie für alle Studiengänge benötigt man für ein duales Studium eine Hochschulzugangsberechtigung, z.B.
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Fachhochschulreife (Besonderheit: Bei Einschreibung in einen dualen Studiengang reicht der schulische Teil aus)
- Fachgebundene Hochschulreife
- oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung: Information zum Studium ohne Abitur
3. Daneben kann es für einen Studiengang zusätzliche Zulassungsbestimmungen und/oder Auswahlverfahren geben. Solche spezifischen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten der Studiengänge. Zurzeit (Stand September 2025) gelten für folgende Studiengänge zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen/-beschränkungen:
Für Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, gelten besondere Bewerbungsfristen und Einschreibebedingungen. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Studierendenverwaltung und des International Office.