Kita-Beirat: Beteiligung und Demokratie gestalten
„Kita-Beirat: Beteiligung und Demokratie gestalten“
Am 01.07.2021 tritt das rheinland-pfälzische Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vollständig in Kraft. Während bereits verschiedene Regelungen mit der Verabschiedung des Gesetzes im August 2019 umgesetzt wurden, steht die Einführung eines neuen Kita-Beirats in den Kitas noch bevor.
Das übergeordnete Ziel des Kita-Beirats ergibt sich aus § 7 Abs. 1 KiTaG: „[...] Der Beirat beschließt Empfehlungen unter Berücksichtigung der im pädagogischen Alltag gewonnenen Perspektive der Kinder in grundsätzlichen Angelegenheiten [...].“ Dafür treffen sich alle Verantwortung tragenden Gruppen gemeinsam sowie eine pädagogische Fachkraft, die die im pädagogischen Alltag gewonnenen Perspektiven der Kinder einbringt, mindestens einmal jährlich. Gegenstand ihrer Beratung sind grundsätzliche Angelegenheiten, die die strukturellen Grundlagen der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsarbeit einer Tageseinrichtung betreffen.
Das Forschungsprojekt Kita-Beirat: Beteiligung und Demokratie gestalten wird vom Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Ministerium für Bildung durchgeführt. Hierbei wird u. a. der Prozess der Implementierung des neuen Kita-Beirats in die Praxis umfassend begleitet. Die Projektlaufzeit ist von Januar 2021 bis Herbst 2023 ausgelegt. Zunächst geht es darum, bis zum 01.07.2021 eine Handreichung für alle Beteiligten und insbesondere für die Kitas zu entwickeln, sodass auf dieser Grundlage die Einführung des Kita-Beirats bestmöglich gelingen kann. In einem weiteren Schritt schließt sich die konkrete Forschung zur Methodenentwicklung sowie zur Implementierung eines Multiplikatorenkonzepts an, dessen Ziel die Qualifizierung von Fachkräften für den Kita-Beirat in Rheinland-Pfalz ist.