Mit Kita-Leitungen das kompetente System für Kinder stärken – IBEB-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Kita-Novelle RLP

Das Koblenzer Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kritisiert die Gesetzentwürfe auf Landes- und Bundesebene für den Bereich der Kindertageseinrichtungen: Beide Entwürfe werden den Anforderungen an die Qualität nicht gerecht. Wissenschaftliche Erkenntnisse würden auf Kosten von finanziellen Erwägungen kaum berücksichtigt.

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Das kompetente System zu Gunsten der Kinder stärken, das ist eines der Ziele des IBEB. Grundsätzlich begrüßt das IBEB den Gesetzesentwurf der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Landesgesetz, wie z.B. die Einrichtung eines Beirates mit Vertretern aus Träger, Eltern und Personal. Dennoch sieht das IBEB durch den Entwurf eine massive Zunahme der Aufgaben vor Ort, sowie eine Erhöhung des insbesondere finanziellen Risikos auf Seiten der Kommunen bzw. von kleineren Trägern. Eine hauptberufliche Leitung sei erst ab 132 Kindern vorgesehen, wissenschaftliche Empfehlungen, die dies ab ca. 60 Kindern vorsehen, würden beim Entwurf der Kitanovelle weitgehend ignoriert, zumal die Aufgaben der Leitung auch durch das neue Gesetz nochmals erweitert werden. Laut Prof. Dr. Ralf Haderlein, Mitglied des IBEB-Vorstands, könne durch einen insgesamt unzureichenden Fachkraft-Kind-Schlüssel der Beruf im Bereich der Tagesbetreuung für junge Menschen unattraktiver werden oder aber vorhandenes Personal in andere Bereiche wechseln. Dies hat dann wiederum Auswirkungen auf die Qualität und somit auf die Kinder.

Für das IBEB sind drei Themen von höchster Relevanz: die Leitung einer Tageseinrichtung, die Personalausstattung sowie die Anhebung der Toleranz für unbelegte Plätze. Mit allen Themen wird das Ziel verfolgt, zukünftig ein gelingendes, qualitativ gutes Tagesbetreuungssystem in Rheinland-Pfalz herbeizuführen.

Prof. Dr. Armin Schneider, Direktor des IBEB, wies in der Stellungnahme darauf hin, „dass nur mit einer ausreichenden Personalausstattung die umfangreichen und verantwortungsvollen Aufgaben von einer Kita-Leitung bewerkstelligt werden können.“ Der Landtag sei jetzt gefordert, die Gesetzesnovelle mit den notwendigen Finanzmitteln auszustatten. Der Aspekt der Übernahme von Verwaltungstätigkeiten durch entsprechende Fachkräfte, ohne Reduzierung der Leitungszeit, sei hierbei besonders wichtig. Die Aufgaben einer Kita-Leitung seien umfangreich und anspruchsvoll und benötigen laut IBEB Zeit.

Neben dem Gesetzesentwurf der Landesregierung wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zum „gute Kita-Gesetz“ veröffentlicht. Auch dazu nahm das IBEB Stellung und thematisiert in diesem Zusammenhang die Themen: Qualität der Kindertagesbetreuung sowie Nachhaltigkeit und dauerhafte Finanzierung und Qualitätssicherung. Das IBEB fordert für eine Fortschreibung des Entwurfes wesentliche Änderungen. Wissenschaftliche Erkenntnisse über die Qualität in Kindertageseinrichtungen müssen in den Gesetzesentwurf einfließen. Auch wies das IBEB darauf hin, bessere Alternativen für eine langfristige Finanzierung zu wählen, wie zum Beispiel eine dauerhafte Überwachung mit einer zielgerichteten Steuerung.

Die Stellungnahmen im Wortlaut finden sich auf der Homepage des IBEB unter www.ibeb-rlp.de/aktuelles.