Baustellenpraktikum
Gemäß §3 der Prüfungsordnung 2019 des Bachelorstudiengangs Architektur müssen Studierende eine einschlägige praktische Vorbildung gemäß § 65 Abs. 4 Nr.3 HochSchG im Umfang von 6 Wochen im Baugewerbe nachweisen (Baustellenpraktikum). Das Baustellenpraktikum ist bis zur Anmeldung der Abschlussarbeit nachzuweisen. Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit wird angerechnet. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
Fragen und Antworten
In welchen Gewerken ist das Praktikum möglich?
Das Baustellenpraktikum soll im Hochbau absolviert werden. Dabei bieten sich folgende Gewerke an: Maurer- und Rohbauarbeiten, Zimmerer- und Holzbauarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Estricharbeiten, Metallbauarbeiten, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Elektroarbeiten und Installationsarbeiten. Weitere Berufsgruppen sind dabei nicht ausgeschlossen und können unter vorheriger Absprache mit dem Prüfungsamt anerkannt werden.
Kann man das 6-wöchige Praktikum aufteilen?
Ja. Es ist möglich das 6-wöchige Praktikum sowohl zeitlich, als auch auf verschiedene Firmen aufzuteilen. Dabei sollte man sich allerdings auf höchstens 2-3 Teilpraktika beschränken.
Kann die gesamte Praktikumszeit in einem einzigen Gewerk absolviert werden?
Ja.
Ist ein Praktikum in einem Architekturbüro möglich?
Nein. Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie 6 Wochen lang in der Bauleitung und somit ganztägig auf der Baustelle tätig waren, wäre dies auch anerkennungsfähig. Eine gelegentliche Baustellenbetreuung genügt hierfür allerdings nicht.
In welcher Form ist der Nachweis des Baustellenpraktikums zu erbringen?
Als Nachweis genügt eine Bescheinigung der Firma, in der das Praktikum absolviert wurde. Dabei sollten Zeitraum und Tätigkeitsfelder des Praktikums hervorgehen. Der Nachweis kann eingescannt per Mail an pamt-arch(at)hs-koblenz.de gesendet werden.
Bis wann ist der Nachweis des Baustellenpraktikums zu erbringen?
Gemäß der Prüfungsordnung 2019 ist das Baustellenpraktikum bis zur Anmeldung der Abschlussarbeit nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann der Nachweis bis zu Beginn der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit erbracht werden.
Kann eine Berufsausbildung anerkannt werden?
Ja. Grundsätzlich kann eine berufspraktische Tätigkeit (z.B. Berufsausbildung) in den genannten Gewerken angerechnet werden. Für jede Anerkennung ist ein Nachweis, eingescannt per Mail an pamt-arch(at)hs-koblenz.de zu erbringen.