Ausleihbedingungen für Geräte und Zubehör des Kompetenzzentrum Studium und Lehre der Hochschule Koblenz
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingunen gelten für alle Geräte und deren Zubehör, die von dem "Kompetenzzentrum Studium und Lehre" der Hochschule Koblenz (KSL) zur Ausleihe zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst den eigenen Gerätebestand des Kompetenzzentrums (KSL) sowie Geräte, die im Rahmen von Projekten von dem Kompetenzzentrum (KSL) verwaltet werden. Der Entleiher/die Entleiherin bestätigt bei Ausgabe des Gerätes mit seiner/ihrer Unterschrift die nachfolgenden Bedingungen.
§2 Buchung und Ausleihe
Die Buchung aller Geräte und des Zubehörs erfolgt über das elektronische Ausleihsystem "Quickverleih" des Kompetenzzentrums (KSL) (Internetadresse: technikverleih.hs-koblenz.de). Berechtigt zur Ausleihe aus dem Gerätebestand des Kompetenzzentrums (KSL) sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschule Koblenz. Sofern durch das jeweilige Projektziel nicht anders vorgesehen, sind Ausleihen aus den Gerätebestand der einzelnen Projekte grundsätzlich nur für die jeweiligen Projektmitarbeitenden möglich. In allen Fällen erfolgt die Ausleihe ausschließlich für dienstliche Zwecke. Die maximale Ausleihdauer beträgt 30 Tage.
§3 Aushändigung der Geräte
Die Abholung der Geräte und des Zubehörs erfolgt zu den von dem Kompetenzzentrum (KSL) festgelegten Ausleihzeiten. Diese sind im elektronischen Ausleihsystem "Quickverleih" hinterlegt und auf der Seite des Kompetenzzentrums (KSL) einsehbar. Der Entleiher/die Entleiherin muss sich bei der Ausleihe von der Vollständigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand des Gerätes und dessen Zubehörs überzeugen und eventuelle Mängel sofort aufzeigen. Ist kein Mangel feststellbar, so bestätigt der Entleiher/die Entleiherin die Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit des Gerätes und dessen Zubehörs mit seiner/ihrer Unterschrift.
§4 Pflichten des Entleihers/der Entleiherin
(1) Der Entleiher/die Entleiherin verpflichtet sich, das ausgeliehene Gerät und dessen Zubehör besonders sorgfältig zu behandeln und vor Schäden, Verlust oder Diebstahl zu schützen. An der Leihgabe dürfen keinerlei irreversible technische Veränderungen vorgenommen werden.
(2) Für Schäden durch Verlust, Diebstahl und/oder Beschädigung haftet der Entleiher/die Entleiherin in vollem Umfang. Er/sie hat somit die vollen Kosten zu tragen, die zur Wiederbeschaffung oder zur Instandsetzung desselben oder eines vergleichbaren Wirtschaftsgutes notwendig sind. Mit seiner/ihrer Unterschrift erklärt er/sie sein/ihr Einverständnis mit dieser Regelung. Erfolgt die Schadensherbeiführung im Rahmen der dienstlichen Verwendung der Leihgabe und ist der Verursacher oder die Verursacherin des Schadens Beschäftigter oder Beschäftigte der Hochschule Koblenz, gelten die entsprechenden dienstrechtlichen Haftungsbeschränkungen.
(3) Für den Fall, dass bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihgabe die verursachende Person aufgrund dienstrechtlicher Haftungsbeschränkungen nicht persönlich zum Schadensersatz verpflichtet ist, soll Ersatz aus Haushaltsmitteln des jeweiligen Fachbereiches (falls die schadensverursachende Person einem Fachbereich der Hochschule Koblenz angehört) oder aus zentralen Haushaltsmitteln (falls die schadensverursachende Person einer zentralen Einrichtung der Hochschule Koblenz angehört) der Hochschule Koblenz erfolgen. Entsprechendes gilt bei unverschuldetem Verlust beziehungsweise Diebstahl oder Beschädigung der Leihgabe beziehungsweise bei zufälligem Untergang der Leihgabe während der Ausleihe.
(4) Eine Weitergabe der Leihgabe, inklusive Teilen der Leihgabe und des Zubehörs an Dritte (dies umfasst auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende der Hochschule Koblenz) ist nicht gestattet. Der Entleiher/die Entleiherin ist verpflichtet, Schäden am Gerät oder dessen Zubehör oder Verlust unverzüglich dem Kompetenzzentrum Studium und Lehre (KSL) anzuzeigen.
§5 Rückgabe der Geräte
(1) Wie die Abholung erfolgt auch die Rückgabe zu den von dem Kompetenzzentrum (KSL) festgelegten Ausleihzeiten (vgl. 3). Die Rückgabe muss innerhalb des in "Quickverleih" gebuchten Zeitraums erfolgen. Das Gerät und dessen Zubehör müssen in vollständigem und funktionsfähigem Zustand wieder zurückgegeben werden.
(2) Bei mehrfacher oder dauerhafter verspäteter Rückgabe von Leihgaben kann die betreffende Person von weiteren Ausleihen jeglicher Geräte und des Zubehörs aus dem Gerätebestand des Kompetenzzentrums (KSL) ausgeschlossen werden.
§6 Entleiher/Entleiherin
(1) Als Entleiher/in gilt die Person, die im Ausleihsystem "Quickverleih" die Buchung vorgenommen hat. Auf diese Person wird auch der Leihvertrag ausgestellt und diese Person ist bei Pflichtverletzung auch dann haftbar, wenn die Abholung und/oder Rückgabe von Geräten an andere Personen delegiert wurde.
(2) Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl der Leihgabe gilt die Vermutung, dass der Schaden durch pflichtwidriges Verhalten des Entleihers/der Entleiherin verursacht wurde, es sei denn, Gegenteiliges wird plausibel dargelegt.