Zulassungsvoraussetzung

Zulassung

Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz entprechend §65 HochSchG:

  • Es werden Personen zugelassen, die die allgemeine Hochschulreife oder die fachbezogene Hochschulreife nachweisen können.
  • Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen
  • Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben, erhalten eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen und an Universitäten.

Zudem muss eine einschlägige praktische Vorbildung von mindestens 6 Wochen spätestens bis zum Ende des 3. Semesters nachgewiesen werden. Den Praktikumsnachweis reichen Sie bitte nicht mit den Bewerbungsunterlagen ein, sondern legen diesen bis zum Ende des 3. Semesters im Fachbereich bei Frau Claudia Meseck vor.

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