Häufige Fragen - FAQ

Die Zulassungsunterlagen müssen vollständig am 15. Januar für die Zulassung zum Sommersemester bzw. am 15. Juli zur Zulassung zum Wintersemester vorliegen. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Studierendenservices.

ACHTUNG: Aufgrund der COVID-19-Situation und der damit einhergehenden Auswirkungen endet die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2020/2021 am 20.08.2020.

Ab dem WS 2011/2012 gilt, dass eine Zulassung zum Masterstudium am RheinAhrCampus auch möglich ist, wenn noch maximal 15 ECTS zum Abschluss des bisherigen Studiums fehlen. Der Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung (beglaubigte Kopie des Zeugnisses und der Urkunde, vorab Leistungsnachweis mit Stempel und Unterschrift des jeweiligen Prüfungsamts) muss dem Studierendenservice seitens der/des Studierenden bis spätestens zum Ende des 1. Semesters vorgelegt werden. Wird dann allerdings festgestellt, dass die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Zulassung zum Masterstudium rückwirkend für unwirksam erklärt. Generell sollten Sie bedenken, dass - sofern möglich - eine Bewerbung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen immer ratsam ist. 

Die Summary sollte 2 Seiten umfassen. Folgende Kriterien sollten dabei erfüllt sein:

  1. Aktualität und Komplexität der leitenden Forschungsfrage(n) bzw, -these(n) oder Zielstellungen
  2. Einordnung des Untersuchungsfelds in Forschung, Theorien oder Forschungsansätze
  3. Untersuchungsmethodik
  4. theoriegeleitete Reflexion der gewonnenen Erkenntnisse

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Bestätigung Ihrer aktuellen Hochschule, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch noch nicht verloren haben. Sofern Sie gerade Ihr Studium abgeschlossen haben und in keinem weiteren Studiengang immatrikuliert sind, reichen als Nachweis hierfür Ihr Bachelor-Zeugnis sowie Ihre Bachelor-Urkunde aus. Dann wird allerdings eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigt. 

Das Studium kann zum Sommer- wie auch zum Wintersemester begonnen werden. Die Vorlesungspläne gehen von einem Beginn zum Wintersemester aus, sodass das Wintersemester verwaltungstechnisch als erstes Fachsemester bezeichnet wird. Inhaltlich entstehen der/dem Studierenden keinerlei Nachteile, da die Kurse vom zweiten Semester nicht auf denen des ersten Semesters aufbauen. 

Grundsätzlich können Sie sich das Studium so organisieren, wie Sie es für richtig halten. Wir empfehlen, sich eher auf die Kurse der einzelnen Semester so zu konzentrieren, dass sich dies auch in Ihrer Abschlussnote niederschlägt. Diese Note kann für Ihren weiteren Lebensweg wichtiger sein, als ein oder zwei Semester früher auf den Arbeitsmarkt zu treten. Ferner geben wir zu bedenken, dass viele der Kurse parallel liegen und sich daher die Zusammenstellung aus verschiedenen Semestern als sehr schwierig erweist.

Selbstverständlich können Sie die Praxisphase, die Sie in einem Unternehmen im In- oder Ausland sowie an einer ausländischen Hochschule absolvieren können, verlängern und auch Ihre Semesterferien dazu nutzen. Es gehört zu Ihrem Selbstmanagement, auf welche Weise Sie aus Ihrem Studium das Maximum herausholen und wie Sie unsere Infrastruktur sowie unsere Netzwerke optimal nutzen.

Für das Masterstudium am RheinAhrCampus wird jedes Semester ein Sozialbeitrag fällig (ab dem Sommersemester 2014 in Höhe von 222,66 €). Hierin sind allerdings auch Vergünstigungen enthalten wie z. B. ein Semesterticket sowie verbilligte Eintritte beispielsweise in Museen und Kinos. In der Regel fallen keine Studiengebühren an. Informationen bzgl. einer eventuell möglichen Erhebung von Studiengebühren erhalten Sie über unseren Studierendenservice

Zuerst einmal nein. Der M.A. ist nicht berufsbegleitend sondern ein Vollzeitstudium. Wenn Sie jedoch bereits Berufserfahrung besitzen, können Sie auch den berufsbegleitenden MBA Studiengang Sportmanagement wählen. Weitere Informationen.

Studienberatung