Master Kindheits- und Sozialwissenschaften (MAKS)

Bewerbung & Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen

Mit erstem Hochschulabschluss:

  • Mindestens einjährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
  • Berufsqualifizierter Hochschulabschluss mit 210 Credit-Points
  • Bewerber*innen mit einem Hochschulabschluss im Umfang von 180 ECTS-Punkten können sich auf einen Studienplatz bewerben, sofern diese die weiteren Zulassungskriterien erfüllen. Um die Lücke von 30 Credit-Punkten zu schließen, sollen die betroffenen Bewerber*innen sich bereit erklären, zusätzliche 30 Credit-Punkte während des Master-Studiengangs zu erwerben.

 

Ohne ersten Hochschulabschluss:

  • Hochschulzugang gemäß § 65 Abs. 1 und 2 HochSchG, z.B.

         - (Fach-)Abitur,

         - meisteradäquate Berufsausbildung (z.B. staatl. anerkannte Erzieher*in) oder

         - sonstige Berufsausbildungen mit mindestens einer Abschlussnote von 2,5

  • Mindestens dreijährige aktuelle einschlägige Berufstätigkeit
  • Bestandene Eignungsprüfung, die die Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen grundständigen Studiums feststellt (der Termin für die Eignungsprüfung hierzu wird frühzeitig bekannt gegeben).

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt; eine Zulassung zum Studium ist vom Ergebnis des Auswahlverfahrens abhängig.

Bewerber*innen haben die Möglichkeit, an einer anderen Hochschule erbrachte Leistungen anerkannt zu bekommen. Diese Möglichkeit der Anerkennung kommt nur für Leistungen in Betracht, welche nicht zur Zugangsvoraussetzung für den Studiengang zählen. Leistungen die bereits als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang gezählt wurden, können nicht wiederholt anerkannt werden.

Außerhalb des Hochschulbereichs erworbene gleichwertige Kenntnisse und Qualifikationen werden in der Regel bis zur Hälfte des Hochschulstudiums anerkannt, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie nicht bereits als Zugangsvoraussetzung für den Studiengang gezählt wurden. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag durch den Prüfungsausschuss.

Die Prüfung auf Anerkennung von Prüfungsleistungen erfolgt

-für Interessent*innen des Studiengangs gegen eine Gebühr von 80 Euro pro Antrag. Diese Gebühr wird bei späterer Immatrikulation erstattet/ verrechnet.

-für bereits immatrikulierte Studierende kostenfrei.

Weiterbildung Pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen (Fachhochschule Kiel)

Im 2. und 3. Semester sind die inhaltlichen Module sowie die Module Gruppensupervision & Intervision I/II zu absolvieren. Die Weiterbildung "Pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen" wird pauschal mit 40 ECTS-Punkten anerkannt.

Nähere Informationen zur Weiterbildung erhalten Sie unter:

https://www.fh-kiel.de/index.php?id=paed_fachberatung

 

Bewerbungsverfahren

Der Studiengang wird jeweils zum Winterstudienhalbjahr angeboten.

BewerberInnen erhalten im Laufe der Juli/ August Bescheid über ihre Zulassenung.

Die Bewerbungsphase für das WiSe 2025/ 2026 startet am 01.04.2025 www.zfh.de/anmeldung

Die Wahl des Vertiefungsschwerpunktes erfolgt im Rahmen der Online-Bewerbung. Beachten Sie hierbei bitte folgende Hinweise:

  • Sie müssen mindestens einen Schwerpunkt auswählen (Mehrfachwahl möglich)
  • Bitte wählen Sie nur die Schwerpunkte aus, die Sie auch belegen wollen
  • Ein Schwerpunktwechsel zum späteren Zeitpunkt ist nicht möglich
  • Die Teilnehmerzahl pro Schwerpunkt ist begrenzt
  • Sollte Ihr präferierter (Wunsch-)Wahlschwerpunkt belegt sein, greifen bei Mehrfachwahl die optionierten Schwerpunkte.

Gebühren

Der weiterbildende Masterstudiengang ist entgeltpflichtig. Es fallen Studiengebühren von insgesamt € 6.600,00, zzgl. Sozialbeitrag des Studierendenwerkes sowie der AStA-Beitrag der Hochschule Koblenz in Höhe von ca. € 105,00 je Studienhalbjahr und einmalig € 15,00 für den Studierendenausweis an.

Kosten für Anfahrt, Übernachtungen und Verpflegung sind exklusive.

Hier finden Sie nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten

Besonderheiten zur Bewerbung

Gemäß § 35 Absatz 1 HochSchG i.V. mit § 65 Absatz 1 und Absatz 2 können sich folgende Personen, die nicht über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen (beruflich Qualifizierte), für eine Eignungsprüfung bewerben, wenn sie über mindestens drei Jahre anschließende einschlägige Berufspraxis verfügen und diese nachweisen:

  1. Personen mit Hochschul- oder Fachhochschulreife,
  2. Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis gemäß § 3 in Verbindung mit §§ 1, 2 der Landesverordnung über die unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung beruflich qualifizierter Personen vom 9. Dezember 2010 abgeschlossen haben,
  3. Personen, die eine Meisterprüfung oder vergleichbare Prüfungen abgeschlossen haben.

Die Eignungsprüfung dient der Feststellung der Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation mit der eines abgeschlossenen Studiums und umfasst folgende Teile:

  1. Prüfung durch schriftliche Darlegung der Motivation für die Wahl des Studiengangs MAKS anhand eines entsprechenden Schreibens von bis zu zwei DIN A4-Seiten, aus dem der Zusammenhang zwischen einschlägiger Berufserfahrung, angestrebtem Studiengang inklusive angestrebter Vertiefung und beruflichen Zukunftsplänen deutlich hervorgeht. Für die einzelnen Vertiefungen des MAKS kann ergänzend zum Motivationsschreiben ein Empfehlungsschreiben auskunftsfähiger Personen oder Institutionen vorgesehen werden, wenn damit die Eignung besser nachgewiesen werden kann.
  2. Prüfung durch schriftliche Darlegung der beruflichen Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen auf den Gebieten der Kindheitspädagogik, der Sozialen Arbeit bzw. des Sozialmanagements. Dies dient insbesondere der Prüfung der fachlichen Kompetenz auf den Gebieten der Kindheitspädagogik, der Sozialen Arbeit bzw. des Sozialmanagements. Die beschriebenen Erfahrungen und Kompetenzen sind durch geeignete Nachweise zu belegen.
  3. Prüfung der methodischen Kompetenz anhand eines rund 5-minütigen Vortrages zu einem Thema aus der bisherigen einschlägigen Berufspraxis der Bewerberin oder des Bewerbers mit einer Präsentation und anschließender Diskussion.