Bachelor Kinder- und Jugendhilfe (dual) (KJH)

Praxisstelle

Praxisstelle

Alle Informationen bzgl. der Praxisstelle finden Sie in den Ausführungsbestimmungen für praktische Studienanteile im Download-Bereich der Studiengangsseite.

Geeignete Praxisstellen

Geeignet sind Praxisstellen bei i.d.R. öffentlichen, freien oder anderen geeigneten Trägern im Bereich Bildung und Erziehung. Gemeint damit sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12-27 Jahren Bildungs- und Unterstützungsangebote erhalten. Typische Einrichtungen sind z.B. Einrichtungen der (teil-)stationären Jugendhilfe, Jugendarbeit und weiterführende Schulen (z.B. offener Ganztag).

Ausgeschlossen sind: Kriseninterventionsdienste/Inobhutnahme-Einrichtungen, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Individualpädagogik sowie das Unterrichten an Schulen.

Der Ort der Praxisstelle kann frei gewählt werden.

Voraussetzung für die Bewerbung und Zulassung zum Studium ist ein geschlossener Vertrag mit einem geeigneten Träger, da die Inhalte des Studiums auf die Dualität ausgerichtet sind. Die Suche nach einer geeigneten Praxisstelle sollte somit so früh wie möglich erfolgen.

Praxiserfahrung, die vor dem Studium gesammelt wurde, kann nicht auf die praktischen Anteile im Studium angerechnet werden.

Auf der Suche nach einer geeigneten Praxisstelle? Mittlerweile kooperiert die Hochschule mit zahlreichen Trägern im gesamten Bundesgebiet und auch international. Ab sofort finden Sie hier eine Liste unserer Kooperationspartner im Studiengang B.A. Kinder- und Jugendhilfe (dual).

 

Praxisanleitung

Die praktischen Anteile des Studiums werden durch eine vom Träger gestellte Praxisanleitung begleitet. Diese Person muss fachlich qualifiziert sein. Voraussetzung hierfür ist i.d.R. eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in und/oder Sozialpädagoge*in und eine Berufserfahrung, die in besonderer Weise für die Praxisanleitung befähigt. Die Praxisanleitung soll dazu dienen, die professionelle Kompetenz der Studierenden zu entwickeln, kritisch zu reflektieren und einzuüben.
 

Der Träger der Einrichtung schließt mit dem Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz eine Kooperationsvereinbarung ab, welche die Grundlage für die Anerkennung der praktischen Studienanteile darstellt.

 

Theorie-Praxis Verzahnung

Die Erfahrungen aus der Praxis werden mit der erlernten Theorie verknüpft. Dies geschieht nicht nur in der Gestaltung der Lehre der Theorie-Module, sondern auch durch die praktischen Anteile, die Bestandteil eines jeden Moduls sind. Hier werden Inhalte mit praktischen Beispielen aufgearbeitet, weitere Inhalte vermittelt sowie Fallberatungen durchgeführt.