FAQ

Der Studiengang "Bachelor of Arts: Soziale Arbeit" wurde 2009 mit dem Exzellenzpreis für Studium und Lehre des Landes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet.

Nachfolgend werden Ihnen einige FAQs beantwortet.

Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier
 

Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15.07., für das Sommersemester der 15.01. eines Jahres.

Für die Aufnahme des Studiums ist ein Vorpraktikum nicht erforderlich.
Ein freiwillig abgeleistetes Praktikum erhöht Ihre Zulassungschancen nicht, es bietet Ihnen jedoch die Gelegenheit, Ihre Eignung für den Beruf zu überprüfen.

Im Studiengang Bachelor of Arts: Soziale Arbeit (Präsenz) stehen im Sommer- und Wintersemestervergabeverfahren jeweils nur begrenzt Studienplätze zur Verfügung.

In der Vergangenheit konnte in den Wintersemestervergabeverfahren bis zu einer Note von 2,2 zugelassen werden. In der Quote nach Wartezeit waren 7 Wartesemester, an 2. Stelle war eine 2,9 erforderlich.

In den vergangenen Sommersemestervergabeverfahren konnte bis zu einer Note von 2,4 zugelassen werden. In der Wartezeitquote waren 7 Wartesemester, an 2. Stelle war eine 2,9 erforderlich.

Der NC steht immer erst am Ende eines Vergabeverfahrens fest und wird nicht vorher festgelegt.

In den Studienverlauf des Präsenzstudiums „Bachelor of Arts: Soziale Arbeit“ sind mehrere Theorie-Praxis-Einheiten integriert. Diese bestehen aus einem Erkundungspraktikum, einem dreiwöchigen Hospitationspraktikum, dem 20-wöchigen Praktischen Studiensemester und den Praxisanteilen der darauf folgenden Projektwerkstatt.

Das dritte Semester bietet die Möglichkeit für einen Studienaufenthalt an einer unserer internationalen Partnerhochschulen.

Das Praktische Studiensemester (viertes Semester) bietet die Möglichkeit eines praktischen Auslandsaufenthalts sowie vierlfältige Erfahrungen in der Sozialen Arbeit im europäischen/internationalen Kontext.

Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen des Studiums.

Die Zulassungsbedingungen für das Studium an der Hochschule Koblenz sind im Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz geregelt. Für die Aufnahme des Studiums ist das Abitur/ Fachabitur erforderlich oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. Hier ein Auszug des betreffenden Paragraphen des Hochschulgesetzes (HochSchG) Rheinland/Pfalz in der Version vom 1. September 2010: § 65 Allgemeine Zugangsvoraussetzungen.


(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind zu dem von ihnen gewählten Hochschulstudium berechtigt, wenn sie die für das Studium erforderliche Qualifikation nachweisen. Der Nachweis nach Satz 1 wird für den Zugang zu einem Studium, das zu dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt, grundsätzlich durch den erfolgreichen Abschluss einer auf das Studium vorbereitenden Schulbildung erbracht; zum Studium an einer Universität berechtigt die Hochschulreife, an einer Fachhochschule die Hochschulreife oder Fachhochschulreife.


(2) Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten damit eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen und eine unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Universitäten. Personen, die eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung abgeschlossen haben, erhalten damit eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an Fachhochschulen und an Universitäten. Dem Studium muss eine umfassende Beratung durch die Hochschule vorausgehen. Das Nähere regelt das fachlich zuständige Ministerium im Einvernehmen mit den Ministerien, deren Geschäftsbereich jeweils unmittelbar betroffen ist, durch Rechtsverordnung. Darin kann zur Erprobung neuer Modelle des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte von den Regelungen des Satzes 1 abgewichen werden.

Studiengebühren fallen in Rheinland-Pfalz nur an, wenn es sich um ein Zweitstudium handelt.

Davon abgesehen ist für jedes Semester ein Semesterbeitrag in Höhe von zur Zeit 234,60 € zu erbringen.

Bei Erst- und Neueinschreibung zzgl. einer Studierendenausweisgebühr von 15,00 €.

Die Homepage bietet umfassende Möglichkeiten sich bezüglich des Studiums, dessen Voraussetzungen und Inhalte zu informieren. Sollten dennoch Fragen offen bleiben, können Sie jederzeit telefonisch Kontakt zur Studienberatung der Hochschule oder zu den Mitarbeiter/innen des Studiengangs aufnehmen.

Für eine Aufnahme in einem höheren Fachsemester ist eine Bewerbung unter https://www.hs-koblenz.de/studieninteressierte/einstieg-ins-studium/informationen-fuer-bewerber mit der Angabe des entsprechenden Fachsemesters erforderlich. Der Bewerbung beizufügen sind bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen.

Das Zulassungsverfahren regelt der Studierendenservice der Hochschule Koblenz. Anfragen bitte an die zuständigen Mitarbeiter/innen des Studierendenservice.

Alle Informationen rund um den Hochschulinformationstag, Messen usw. finden Sie im Bereich "Studieninteressierte"

"Open Days 2024- Am Donnerstag, 16.04.2024 am RheinMoselCampus in Koblenz."