Der Studierendenservice ist die erste Anlaufstelle für Studieninteressierte und Bewerber*innen. Hier können Sie sich über alles, was die Bewerbung und Einschreibung betrifft, informieren.
Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen über den Bewerbungs- und Einschreibeprozess zu unseren Studiengängen zusammengetragen. Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben möchten oder mehr über den Ablauf erfahren wollen, empfehlen wir Ihnen, sich die Studierendenservice-Broschüre mit allen Informationen zum Bewerbungsablauf anzuschauen.
Studiengänge an der Hochschule Koblenz
Im Studiengangfinder finden Sie alle Studiengänge der Hochschule Koblenz auf einen Blick. Schauen Sie sich um und informieren Sie sich über die Inhalte Ihres Wunschstudiums.
Sie sind sich noch nicht sicher, welcher Studiengang zu Ihnen passt oder haben Fragen zum Inhalt des Studiums? Die allgemeine Studienberatung unterstützt Sie in den verschiedenen Phasen der Studienwahl, von der ersten Orientierung bis hin zur Entscheidung für einen Studiengang. Zur Studienberatung und Orientierung!
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Broschüre: Alle Informationen zur Bewerbung
Studiengangsübersicht und Bewerbungsfristen
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RheinMoselCampus Koblenz &
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Alle Informationen zum Bewerbungsablauf...
FAQ - Häufig gestellte Fragen von Bewerberinnen und Bewerbern
Ja, eine Bewerbung ist möglich. Sie bewerben sich in dem Fall über uni-assist. Uni-assist hilft unserer Hochschule, ausländische Zeugnisse nach den Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu prüfen.
Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Bewerbungsfristen für zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge, damit Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig bei uni-assist einreichen können. Des Weiteren müssen Sie ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Ausländische Bildungsnachweise
Ja. Voraussetzung für ein Studium ohne Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife ist, dass eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Gesamtdurchschnittsnote aus dem Berufsschulabgangszeugnis und der Berufsprüfung darf max. 2,5 sein oder besser) abgeschlossen wurde.
Mit einem Meisterabschluss, einer als vergleichbar zu betrachtenden Fort- und Weiterbildungsprüfung oder einem staatlich geprüften Abschluss an einer Fachschule erhalten Sie eine unmittelbare Hochschulzugangsberechtigung.
Ja, Sie können sich auf für mehrere Studiengänge bewerben. Bitte beachten Sie, dass Sie die Studiengänge auf hochschulstart.de priorisieren können. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Ja, die Bewerbungsunterlagen müssen, nachdem online alles ausgefüllt wurde, auch in Papierform eingereicht werden. Sie erhalten im Laufe des Bewerbungsvorgangs eine Checkliste, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.
Es wird eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung benötigt. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier.
Zulassungsbeschränkt bedeutet, dass nur eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen angeboten wird. Die Plätze werden in einem Auswahlverfahren an die Bewerber vergeben.
Zulassungsfrei bedeutet, dass Sie sich, sofern die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, in dem entsprechenden Studiengang direkt einschreiben kannst. Es gibt kein Auswahlverfahren.
In den meisten Studiengängen an der Hochschule Koblenz ist ein Vorpraktikum notwendig. Dieses kann in der Regel bis zum 3. Fachsemester nachgereicht und auch während des Studiums absolviert werden. Wer bereits eine mindestens zweijährige fachspezifische Ausbildung absolviert hat, kann dieses als Vorpraktikum nachweisen.
Ein Vorpraktikum ist in diesem Sinne nichts anderes als ein „normales“ Praktikum mit einer Dauer von meistens drei Monaten. Es dient vor allem dafür, erste Einblicke über das spätere Berufsbild zu erhalten, praktische Erfahrungen in dem jeweiligen Bereich sammeln zu können, aber auch erste Kontakte in der Branche zu knüpfen.
Ob ein Vorpraktikum in Ihrem Wunschstudiengang notwendig ist und bis wann es eingereicht werden kann, erfahren Sie hier: Informationen zum Vorpraktikum
Wichtig: Im Studiengang Bachelor of Arts: Soziale Arbeit wird kein Vorpraktikum oder eine Ausbildung anerkannt. Der Studiengang beinhaltet ein praktisches Studiensemester, in welchem das Praktikum geleistet werden muss.
Die Wartezeit bzw. ein Wartesemester ist die Zahl der seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) verstrichenen Halbjahre.
Es zählen nur volle Halbjahre vom Zeitpunkt des Erwerbs der HZB bis zum Beginn des Semesters, für das die Zulassung beantragt wird.
Halbjahre sind die Zeit vom 1. April bis zum 30. September eines Jahres und die Zeit vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 31. März des folgenden Jahres. Von der Gesamtzahl der Halbjahre wird die Zahl der Halbjahre abgezogen, in denen die Bewerberin oder der Bewerber an einer deutschen Hochschule als Studentin oder Student bereits eingeschrieben war.
Eine Wartesemester ist daher jedes halbe Jahr, ab dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in denen Sie nicht an einer deutschen Hochschule als Student/in eingeschrieben waren.
Wird nur benötigt, wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule oder Universität studiert haben:
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Übersicht Ihres bisherigen Studiengangs, aus dem alle bestandenen UND nicht bestandenen Leistungen hervorgehen.
Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass der Bewerber seinen Prüfungsanspruch nicht verloren hat. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass der neu Einzuschreibende alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen darf.
Unter Downloads finden Sie eine Auflistung aller Studiengänge und der Information, ob ihr Wunschstudiengang zulassungsfrei oder beschränkt ist.
Derzeit (2020/21) stehen im Studiengang Soziale Arbeit im Sommer- und Wintersemestervergabeverfahren jeweils 62 Plätze für das 1. Semester zur Verfügung.
In der Vergangenheit konnte in den Wintersemestervergabeverfahren bis zu einer Note von 2,2 (teilweise 2,3) zugelassen werden. In der Quote nach Wartezeit waren 7 Wartesemester, an 2. Stelle war eine 2,9 (teilweise 3,0) erforderlich.
In den vergangenen Sommersemestervergabeverfahren konnte bis zu einer Note von 2,4 (teilweise 2,5) zugelassen werden. In der Wartezeitquote waren 7 Wartesemester, an 2. Stelle war eine 2,9 (teilweise 3,0) erforderlich.
Der NC steht immer erst am Ende eines Vergabeverfahrens fest und wird nicht vorher festgelegt!
In der Rangliste, die nach der Auswahl der Hochschule gebildet wird, entscheidet bei gleicher Note das Kriterium der Wartezeit. Wer am längsten gewartet hat, bekommt bei gleicher Durchschnittsnote den Studienplatz. Sollte auch die Wartezeit identisch sein, wird ein geleisteter Dienst hinzugezogen. Bevorzugt wird dann derjenige, der einen Dienst abgeleistet hat (FSJ, BFD, o.ä). Falls jetzt immer noch keine Entscheidung gefallen ist, wird gelost.
Beispiel: Hier werden insgesamt 8 Plätze verteilt, 6 Plätze (80%) nach AdH:
Rang Note WZ Dienst Los-Nr.
1 1,2 6 J 1001 -> Zusage 1
2 1,2 4 N 1002 -> Zusage 2
3 1,2 3 J 1003 -> Zusage 3
4 1,2 3 J 1004 -> Zusage 4
5 1,3 7 J 1005 -> Zusage in Quote nach WZ !
6 1,3 6 J 1006 -> Zusage 5
7 1,4 7 J 1007 -> Zusage in Quote nach WZ !
8 1,4 6 J 1008 -> Zusage 6_______________
9 1,4 3 N 1009
10 1,4 0 J 1010
…
In der Quote nach Wartezeit (WZ) bekommt derjenige den Platz, der die meisten Wartesemester hat.
Nachrangige Kriterien sind die Note und der geleistete Dienst. Bei Gleichheit entscheidet das Los.
Beispiel: Es werden insgesamt 6 Plätze verteilt, 2 Plätze (20%) nach WZ:
Rang WZ Note Dienst Los-Nr.
1 7 1,3 J 1001 -> Zusage 1
2 7 1,4 J 1002 -> Zusage 2_____
3 6 1,2 J 1003
4 6 1,3 J 1004
5 6 1,4 J 1005
6 4 1,2 N 1006
7 3 1,2 J 1007
8 3 1,2 J 1008
9 3 1,4 N 1009
10 0 1,4 J 1010
….
Je höher der Rang, umso wahrscheinlicher ist ein Studienplatzangebot.
Jede/r Bewerber/in nimmt automatisch in beiden Hauptquoten teil, wobei die Quote nach Wartezeit vorrangig ist, falls ein/e Bewerber/in auf beiden Ranglisten im zulassungsfähigen Bereich liegt.
Die Note verändert sich nicht durch die Wartezeit, die Wartezeit erhöht die Chancen auf einen Studienplatz.
Neben den Vorabquoten gibt es für die zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge im 1. Fachsemester in der Studienplatzvergabe in Rheinland-Pfalz folgende Hauptquoten:
- 80% der Plätze werden in der Quote nach Auswahl der Hochschule (AdH); maßgeblich ist hier die Note
- 20% der Plätze werden in der Quote nach Wartezeit
vergeben.
Die Abkürzung NC steht für Numerus Clausus, übersetzt "beschränkte Zahl". Das wiederum heißt, dass in einem Studiengang nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung steht.
Der NC ist jedoch nur als Richtwert zu verstehen und ändert sich von Semester zu Semester, da dieser von vielen Faktoren abhängt, wie z.B. die Anzahl der Bewerber und die jeweiligen Noten der Bewerber. Er wird festgelegt durch die Note des letzten Bewerbers, welcher ein Zulassungsangebot erhalten hat. Dieser legt daher den NC für das Bewerbungsverfahren fest und ist nicht gültig für das nächste Semester.
Konkrete Angaben über die Zulassungschancen in künftigen Vergabeverfahren können daher nicht abgeleitet werden.
Ansprechpartner/-innen
RheinMoselCampus
Fachbereich bauen-kunst-werkstoffe
Jutta Menz
Tel.: 0261 9528 503
E-Mail: menz
Fachbereich Ingenieurwesen
Vanessa Kohl
Tel.: 0261 9528 506
E-Mail: kohl
Frau Kohl ist außerdem für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zuständig.
Fachbereich Sozialwissenschaften
Yvonne Schmidt
Tel.: 0261 9528 504
E-Mail: yschmidt
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Maximilian Szylobryt
(Bachelorstudiengänge)
Tel.: 0261 9528 501
E-Mail: szylobryt
Martina Mangner
(Masterstudiengänge)
Tel.: 0261 9528 505
E-Mail: mangner
RheinAhrCampus
Fachbereich Mathematik und Technik
Heike Lempio
Tel.: 02642 932 101
E-Mail: lempio
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Julian Mostert-Lapo
Tel.: 02642 932 168
E-Mail: mostert-lapo
Yvonne Steffes
Tel.: 02642 932 103
E-Mail: steffes
WesterwaldCampus
Werkstofftechnik Glas und Keramik
Institut für Künstlerische Keramik und Glas
Jutta Menz
Tel.: 0261 9528 503
E-Mail: menz
ZFH
Für Fernstudiengänge ist das ZFH (Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund) zuständig. Zur Internetseite des ZFH.
Tel.: 0261 913 38 0
E-Mail: fernstudium