Bewerbung & Zulassung

B.A. Kinder- und Jugendhilfe (dual)

Eine Bewerbung und Zulassung zum Studiengang ist jeweils zum Winter- und Sommersemester möglich. Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, zur Auswahl, Bewerbung sowie den Besonderheiten finden Sie hier.

  • Abitur, Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife oder
  • schulischer Teil der Fachhochschulreife oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung mit der Mindestnote 2,5 oder
  • ein Meisterabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss
     

und

  • eine geeignete Praxisstelle bei einem von der Hochschule Koblenz anerkannten Kooperationspartner

    Diese ist bei der Bewerbung über das Formblatt 1 (Schriftliche Versicherung zur Praxisstelle und Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung) der Ausführungsbestimmungen für praktische Studienanteile nachzuweisen.
    Nach Erhalt einer Zulassung müssen die vollständigen Unterlagen gem. Checkliste Praxisanerkennung vorgelegt werden.

 

Bei Fragen zur Anerkennung Ihres Abschlusses wenden Sie sich bitte an das zfh - Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund.

Pro Semester können i.d.R. 20 Studienplätze vergeben werden. Kriterien für die Auswahl sind die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sowie ein Vertrag mit einem durch die Hochschule Koblenz anerkannten Kooperationspartner. 

Praxiserfahrung ist keine zwingende Voraussetzung für die Bewerbung und Zulassung zum Studiengang.

Zusätzlich gelten die Quotenregelungen gemäß §6 der StPVLVO Rheinland-Pfalz vom 14.01.2011 u.a. für ausländische Staatsangehörige bzw. Staatenlose, für Fälle außergewöhnlicher Härte sowie für Zweitstudierende.

Bewerbungsfristen

Zum Sommersemester jeweils von Anfang November bis 15.01.

Zum Wintersemester jeweils von Anfang Mai bis 15.07.

Das Bewerbungsverfahren wird vom zfh - Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund durchgeführt. Sie finden dort alle Informationen und Unterlagen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen. Bei Fragen zum Stand Ihrer Bewerbung wenden Sie sich bitte an das zfh.

Da es sich um einen dualen Studiengang handelt, wird neben einem Studienplatz auch eine geeignete Praxisstelle benötigt. Die Verzahnung von Theorie und Praxis beginnt ab dem ersten Semester. Für Ihre Bewerbung bedeutet dies konkret:

  • Sie benötigen eine Zusage einer Praxisstelle, um sich in unseren Studiengang einschreiben zu können. Wir empfehlen, Ihrem potentiellen Arbeitgeber bereits mit der Bewerbung erste Informationen über den Studiengang zu geben. Bitte informieren Sie sich hierfür auch unter der Rubrik "Infos für Träger/Kooperationspartner".
  • Sollten Sie bereits eine geeignete Praxisstelle haben, können Sie diese gerne "mitbringen". Der Träger Ihrer Praxisstelle muss vor Ihrer Bewerbung an der Hochschule als Kooperationspartner anerkannt werden. Hierzu kann der Träger sich gerne an uns wenden.
  • Da es sich bei B.A. Kinder- und Jugendhilfe (dual) um einen Fernstudiengang handelt, können Sie Ihre Praxisstelle unabhängig vom Standort der Hochschule wählen.