Impfbus besucht die Hochschule in Koblenz (11.10.) und Remagen (12.10.)
01.10.2021
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„Wir haben schon jetzt eine sehr hohe Impfquote unter unseren Studierenden“, freut sich Dr. Fabienne Köller-Marek, Kanzlerin der Hochschule Koblenz, „wir hoffen, dass sich jetzt auch jene impfen lassen, die sich noch nicht dazu entscheiden konnten und die dann auch unbeschwert am gesamten Hochschulleben teilnehmen können.“ Ebenso betont Prof. Dr. Kristian Bosselman-Cyran, Präsident der Hochschule Koblenz: „Der Impfbus an unseren Hochschulstandorten ist gleichzeitig dringende Bitte und eindringlicher Appell an alle Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschule, die bisher noch keine Impfung gegen Covid-19 haben: Lassen Sie sich bitte impfen! Wir brauchen alle die gesundheitliche Sicherheit, um gut und erfolgreich studieren zu können!“
Es stehen die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer, von Johnson und Johnson sowie vereinzelt Moderna zur Verfügung. Wer am Impfbus seine Erstimpfung erhält, kann die Zweitimpfung bei einem Hausarzt vornehmen lassen. Ob es eine weitere Impfbusaktion an der Hochschule Koblenz im November geben wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Am Impfbus geimpft werden können alle, für die eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt. Es können sich auch Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren impfen lassen. Bei der Impfung von Jugendlichen bis einschließlich 15 Jahren ist das Einverständnis des Impflings sowie die Begleitung von mindestens einer sorgeberechtigten Person nötig, die der Impfung (aus Dokumentationsgründen) schriftlich zustimmt und versichert, dass sie hierzu von etwaigen Mitsorgeberechtigten entsprechend ermächtigt ist. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einwilligung der Eltern notwendig.
Für den Besuch des Impfbusses ist keine vorherige Anmeldung nötig. Mitzubringen sind auf jeden Fall der Personalausweis oder Reisepass sowie – falls vorhanden – der Impfpass. Weitere Unterlagen sind, auch bei ausländischen Studierenden, nicht notwendig. Wer keinen Impfpass besitzt, erhält eine Bescheinigung über die erfolgte Impfung.