Vorpraktikum / Praxisphase
Vorpraktikum
Es ist ein Vorpraktikum mit einem Umfang von mindestens 6 Wochen spätestens bis zur Anmeldung der Thesis nachzuweisen. Das Vorpraktikum kann technische und/oder kaufmännische Inhalte haben.
Praktika in folgenden Bereichen können anerkannt werden
- Personal, Marketing, Logistik, Controlling
- Steuerberatung
- Buchhaltung
- Verwaltung
- Praktika in kaufmännischen Ausbildungsberufen wie Industrie-/ Büro-/ Bankkaufleute
- Bauunternehmung
- Bauleitung
- Ingenieurbüro der Baubranche
- Bauamt
- ...
Nicht anerkennungswürdig sind Praktika im Bereich des (textilen) Einzelhandels, an Tankstellen oder in Restaurants, etc.
Die Dauer der Tätigkeit in einem Betrieb sollte 2 Wochen (entsprechend 10 Präsenztage) nicht unterschreiten.
Es wird von einer Regelarbeitszeit von mindestens 38 Stunden je Woche ausgegangen. Fehl- und Krankheitstage gelten nicht als Präsenztage. Anerkannte Praxislehrgänge/Lehrbaustellen können mit einfachem Gewicht bis maximal 4 Wochen (20 Präsenztage) angerechnet werden.
Eine kaufmännische Ausbildung oder eine Ausbildung in der Baubranche kann als Vorpraktikum anerkannt werden.
Der Nachweis und die Anerkennung der praktischen Vorbildung im Bereich Bau erfolgen bei der Fachrichtung Bauingenieurwesen.
Bei Fragen können Sie sich an Claudia Meseck (meseck@hs-koblenz) wenden.
Praxisphase
- Im siebten Semester ist die 12-wöchige Praxisphase vorgesehen
- Regelarbeitszeit von ca. 40h in der Woche in einem Unternehmen (Fehl- und Krankheitstage gelten nicht als Präsenztage und müssen an Ende nachgeholt werden)
Anerkennung:
- Chronologische Zeitaufstellung
- Bericht über die Praxisphase
Der Bericht sollte einen Fließtext von mindestens ca. 5-6 Seiten und, wenn möglich, einige Bilder umfassen. Der Fließtext sollte folgende Inhalte enthalten:- das Unternehmen
- den Aufgabenbereich
- evtl. das Projekt
- einige Arbeitsverläufe
- Resumee
- …
Die Zeitaufstellung und der Bericht muss vom Unternehmen unterschrieben und gestempelt werden.