Weiterbildung Psychosoziale Prozessbegleitung

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Wissenschaftliche Weiterbildung "Psychosoziale Prozessbegleitung"

Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine spezifische Form der Zeugenbegleitung. Ergänzend zur Opferhilfe bzw. Opferberatung stellt die Psychosoziale Prozessbegleitung ein Angebot für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten dar. Es handelt sich um eine professionelle Begleitung für stark belastete Verletzte von Straftaten und ggf. deren Angehörige vor, während und nach der Hauptverhandlung durch psychosoziale Fachkräfte. Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung von Verletzten und Opfern mit dem Ziel, ihre individuelle Belastung zu reduzieren und die Aussagetüchtigkeit als Zeugin oder Zeuge im Strafverfahren zu fördern.

Dieses wissenschaftliche Weiterbildungsangebot geht über die Standards der psychosozialen Prozessbegleitung der Justizministerkonferenz hinaus und bietet eine sozialpädagogische Vertiefung im Bereich „Kinder und Jugendliche als Zeugen“.

Dem Prinzip einer klaren Trennung von Beratung und Begleitung wird Rechnung getragen. Dies folgt dem Grundsatz „keine Beeinflussung“ im Strafverfahren und schafft größtmögliche Transparenz für alle Beteiligten. Die nötige Neutralität im Verfahren kann so von dem/der psychosozialen Prozessbegleiter*in gewahrt werden. 

Zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren wurde das 3. Opferrechtsreformgesetz verabschiedet, das die Umsetzung der sogenannten EU-Opferschutzrichtlinie sichert. In dem Gesetz ist unter anderem die Einführung eines Rechtsanspruches auf eine psychosoziale Prozessbegleitung vorgesehen. Auf dieser Basis bietet das vom Institut für Forschung und Weiterbildung (IFW) dieses wissenschaftliche Weiterbildungsangebot an. 

Träger
Die Weiterbildung Psychosoziale Prozessbegleitung wird vom Institut für Forschung und Weiterbildung (IFW) am Fachbereich Sozialwissenschaften der Hochschule Koblenz angeboten und wird durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz gefördert. 

Dozent*innen
Für die Weiterbildung konnte ein interdisziplinäres Team von Dozent*innen aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden. Das Team umfasst Jurist*innen, Soziolog*innen, Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen und eine Kriminologin.    

Zulassungsvoraussetzungen
•    In der Regel qualifizierender Hochschulabschluss in den Bereichen
      Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie, Soziologie
•    2 Jahre einschlägige Berufserfahrung
•    Bewerbung mit beruflichem Lebenslauf
•    Motivationsschreiben (max. zwei DIN A4 Seiten) 

Aufbau
•    zehn mehrtägige Module
•    Online Module (Supervision, Kollegiale Fallberatung)
•    Verpflichtendes Selbststudium
•    Begleitende Prozessbeobachtung inklusive Dokumentation
•    Abschlussarbeit und Abschlusskolloquium 

Module
Modul 1: Einführung/Recht I
u.a. Opferrechte, Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens,
Stellung der PSPB im Strafverfahren

Modul 2: Recht II
u.a. Strafrecht, Ermittlungsverfahren, Strafverteidigung, Hauptverfahren und Täter-Opfer-Ausgleich

Modul 3: Viktimologie   
u.a. Opferbegriffe, Theorien der Viktimisierung, Unterstützungsdienste

Modul 4: Psychologie/Psychotraumatologie
u.a. Grundlagen der Psychotraumatologie, Trauma und Traumabehandlungen, Stabilisierungstechniken

Modul 5: Wissen über spezielle Opfergruppen   
u.a. Kinder und Jugendliche als Schwerpunkt, außerdem andere betroffene Opfergruppen

Modul 6: Prozessbeobachtung   
u.a. Beobachtung und Dokumentation

Modul 7: Theorie und Praxis der PSPB   
u.a. Ziele und Grundsätze der PSPB, Leistungen und Methoden, berufliche Verhaltensregeln

Modul 8: Qualitätssicherung und Eigenvorsorge
u.a. Formen und Dokumentation, Aktive Selbstvorsorge, Reflexion der eigenen Motivation zur Opferhilfe

Modul 9: Beratung
u.a. Opferunterstützungsdienste, Finanzielle Beratung, Gesprächsführung und Kommunikation insbesondere mit Kindern und Jugendlichen

Modul 10: Kolloquium   
Abschlusskolloquium  

Zielgruppe
•    Sozialpädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Pädagog*innen,
      Soziolog*innen, psychologische Psychotherapeut*innen,
      Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen
•    Sozialpädagogische Fachkräfte mit Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und
      Jugendlichen und in Beratungsstellen oder Opferschutzstellen sowie in
      Beratungsstellen gegen häusliche oder sexuelle Gewalt; strafrechtliche
      Vorkenntnisse sind wünschenswert  

Kosten
Die Kosten für die Weiterbildung betragen 2.500,00 € pro Teilnehmer.   

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!

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Hier finden Sie die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung vom 19.06.2015