Beurlaubung / Mutterschutz

Während Ihres Studiums haben Sie die Möglichkeit sich vom Studienbetrieb beurlauben zu lassen. 
Bitte beachten Sie folgende Umstände/Voraussetzungen für eine Beurlaubung:  

  • Der Antrag auf Beurlaubung muss mit einem entsprechenden Nachweis über den Beurlaubungsgrund eingereicht werden.
  • Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu stellen (31.01. / 31.07.) 
  • Auch für ein Urlaubssemester muss der Semesterbeitrag entrichtet werden.
  • Bitte beachten Sie, dass während eines Urlaubssemesters keine Leistugen erbracht werden können
    Ausnahmen: 
    • Schwangerschaft/Erziehung eines Kindes
    • Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen

Schwangere Studierende haben besondere Rechte, welche an unserer Hochschule gelten (z.B. bei Prüfungen). Beigefügt finden Sie ein Merkblatt zum Mutterschutz, welches weitere Informationen für Sie bereithält. 

Bei Fragen und Anliegen hierzu, steht Ihnen der Studierendenservice gerne zur Verfügung!

Gründe für eine Beurlaubung:

  • Krankheit

  • Schwangerschaft / Erziehung eines Kindes

  • Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung oder in Hochschulorganen

  • Auslandsstudium oder Auslandsaufenthalt zum Zwecke einer Fort- oder Weiterbildung

  • Betreuung eines pflegebedürftigen Angehörigen

  • Betriebliche Belange im Rahmen eines berufsbegleitenden, berufsintegrierten oder dualen Studiums