Anerkennung von Leistungen

Anerkennungen von Leistungen für die Studiengänge Elektrotechnik, Informationstechnik, Mechatronik und Systemtechnik

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nach Einschreibung in die Studiengänge Elektrotechnik, Informationstechnik, Mechatronik und Systemtechnik.

  1. Wenn Sie bisher einen Studiengang im Fachbereich Ingeneieurwesen an der Hochschule Koblenz studiert haben, erfolgt die Anerkennung von Amtswegen spätestens zum Ende des Semesters zu dem der Wechsel erfolgte.
  2. Wenn Sie bisher an einer anderen Hochschule studiert haben, oder für einen Studiengang der HS-Koblenz in einem anderen Fachbereich als Ingenieurwesen eingeschrieben waren, dann müssen Sie die Anerkennung von Leistungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses beantragen.
    Alle zur Anerkennung beantragten Leistungen sind in einem Antrag aufzuführen. Eine zweite Antragstellung wird ausgeschlossen.
    Anträge auf Anerkennung sind innerhalb des ersten Studiensemesters, bei späterem Erwerb innerhalb eines Semesters zu stellen.
    Eine Bearbeitung des Antrags ist nur bei vollständiger Vorlage aller aufgeführten Nachweise möglich.
    Das Anerkennungsverfahren kann nur auf Antrag des/der Studierenden (nach erfolgter Einschreibung) durchgeführt werden, es besteht keine Verpflichtung zur Einleitung des Verfahrens.
    Bei einem Wechsel der Prüfungsordnung innerhalb des selben Studienganges an der HS-Koblenz erfolgt das Anerkennungsverfahren von Amts wegen und muss somit nicht beantragt werden.
    Leistungen die außerhalb einer Hochschule erbracht wurden können höchstens bis zur Hälfte des Hochschulstudiums anerkannt werden.
    In der Regel erfolgen Anerkennungen mit einer Note, es kann jedoch auch ohne Note anerkannt werden (BE). In diesem Fall wird die betreffende Leistung bei der Berechnung der Gesamtabschlussnote nicht berücksichtigt.
    Nach erfolgter Anerkennung sind die anerkannten Leistungen über das Leistungskonto in QIS einzusehen.
    Die Beantragung kann nur mit dem Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen. Dem Antrag sind beizufügen:

    • Auflistung der zur Anerkennung beantragten Leistungen (Seite 2 des Antrags)
    • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Hochschule/Ausbildung
    • Beglaubigter Notenspiegel mit Teilmodulen und ECTS-Punkten der erbrachten Leistungen
    • Genaue Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Prüfungsform der Lehrveranstaltungen (z.B. durch Modulbeschreibungen)
    • Die Nachweisführung erfolgt grundsätzlich in deutscher oder englischer Sprache,andernfalls bedarf es einer beglaubigten deutschen Übersetzung

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