Die Projekte

Mit dem neuen rheinland-pfälzischen Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) wird von den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz, beginnend mit dem 01.07.2021, eine Konzeption zur Verwendung des Sozialraumbudgets erwartet. Im Zuge der "konzeptionelle[n] Ausgestaltung des Sozialraumbudgets" (Begründung KitaG, S. 52) entstehen Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Kooperationsbedarfe in einzelnen Jugendamtsbezirken. Ausgehend von diesen Bedarfen begleitet das IBEB seit Juli 2020 in neuen Handlungsforschungsprojekten bis zum Sommer 2021 vier rheinland-pfälzische Regionen bei deren Erarbeitung einer Konzeption zur nachhaltigen Kita-Sozialraumentwicklung. Nach dem neuen KiTaG sind dabei u. a. Regelungen zu Sozialräumen, in denen die Kindertageseinrichtungen liegen – unter Berücksichtigung der in dem jeweiligen Sozialraum liegenden Einrichtungen und Dienste – (§ 3 Abs. 4 KiTaG und § 19 Abs. 2 KiTaG), und auch Regelungen zum Beteiligungsverfahren im Sinne von § 19 Abs. 4 KiTaG vorzusehen, sowie Festlegungen zu den Betreuungszeiten zu treffen.

Mit dem vorgesehenen Sozialraumbudget sollen vor allem personelle Bedarfe gedeckt werden, die über die Regelpersonalausstattung hinausgehen und sich aus regionalen Besonderheiten im Sozialraum ergeben. Zentrales Ziel ist dabei die bedarfsgerechte Unterstützung von Familien und Kindern, um zur Überwindung struktureller Benachteiligung beizutragen (vgl. Eckpunktepapier 2019, S. 2). Das Sozialraumbudget kann beispielsweise dafür eingesetzt werden, niedrigschwellige Beratung und Unterstützung für Eltern anzubieten, Familien zur Stärkung des Selbsthilfepotentials intensiver zu vernetzen oder Tageseinrichtungen zu Kommunikations- und Nachbarschaftszentren weiterzuentwickeln (vgl. ebd.).

Um zu gewährleisten, dass das Sozialraumbudget zielführend eingesetzt wird, ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe aufgefordert, eine Konzeption zur Mittelverwendung vorzulegen. Diese Konzeption muss sich an der sozialräumlichen Situation der Tageseinrichtungen vor Ort orientieren und u. a. klar darstellen, welche Kriterien für die Mittelverteilung zugrunde gelegt wurden (vgl. ebd., S. 3).

Das IBEB beriet und unterstützte bei der Konzeptionsentwicklung vier rheinland-pfälzische Regionen, deren Ergebnisse hier einsehbar sind:

Möchten Sie sich konkreter über das Thema informieren, empfehlen wir Ihnen die Podcast-Serie zum Sozialraumbudget  des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz.

Für alle interessierten Leser:innen wollen wir gerne auch einen Einblick in die sozialräumliche Teamarbeit des letzten Jahres in leichter Sprache ermöglichen. Dazu wurden die wichtigsten Eckdaten zu den regionalen Sozialraumprojekten gebündelt auf vier Seiten zusammengefasst.