Prüfungsrücktritt

Ein Rücktritt von einer Prüfungsanmeldung ist nur innerhalb der An-/Abmeldephasen möglich. Die genauen Termine für die An-/Abmeldephasen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen des Prüfungsamtes Maschinenbau.

Bei Krankheit ist eine vom Arzt attestierte Prüfungsunfähigkeit möglich. Das Attest muss spätestens am dritten Tag im Original beim Vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses vorliegen. Bitte verwenden Sie dazu dieses Formular: Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)

Atteste, die durch Tele-/Online-Medizin-Services (zB. Videosprechstunde) ausgestellt wurden, sind für einen wirksamen Prüfungsrücktritt aktuell nicht anerkennungsfähig. Die Prüfungsausschüsse akzeptieren ausschließlich Atteste in Folge eines Vor-Ort-Termins beim Arzt mit einer persönlichen Untersuchung des Studierenden und können nur auf dieser Basis eine Entscheidung zur Prüfungs(un)fähigkeit treffen.